Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

434 
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
A 
III. 1 bb) in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
s Gemeindenauf1000.«.. 8 000 20 
e#c) Gehaltsaufbesserung für das unter aa und bb nicht berück- 
sichtigte Lehrerpersonal und zwar von: 
100 .X für die wirklichen Lehrer 16 900 — 
80 .∆ für die Verweser 2320 — 
50 X für die weltlichen und klösterlichen Lehrerinnen 3 650 — 
dd) zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schul- 
lehrer in den in Art. 3 Ziff. 3 des Gesetzes bezeichneten 
" Gemeinden auf 910 K 41 597 78 
Tet. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XfKXl. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 . nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für 
die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen 
à 72 .X& nach 5 und von je 45 1X nach 10, 13. 15, 20 und 
dite weiteren 5 Jahren von dem beseichnete Zeitpunkte an 
gerechnet . ..... 444980MJ — — 
J b) aus Kreisfonds: 
i aa) für die ältesten Lehrer im Kreise 880 — 
bb) Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit Erfolg 
bestanden haben, bes zum Eintritte in die zweie staatliche 
Dienstalterszulage 11 000 — 
Tit 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) für vorübergehende Aushilfen 11 000 — 
b) zur Honorirung des Lehrerpersonals für Ertheiiung von 
Abtheilungsunterricht 7000 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Untersiabungen inr das 
aktive Lehrerpersonaum . .. ... 3 000 — 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: # 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars. 1 898 74 
b) aus der Kreisschuldotatio 6 402 94 
J) allgemeine Beiträge an die Schultassen der Städte: 
Bamberg .. 7555i—— 
Bayreuth 75686 — 
Hof 5 143 
d) an dürftige Gemeinden für die Schulpersonal- Exigenz 1 080 — 
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneubauten: 
a) Realexigenz-Beiträge . 3 500 — 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern indl. 15000. uherrdent 66 000 — 
  
c) zu Schulhaus-Neubauten. 
licher Staatszuschuß 
Tit. S. Ständige Bauausgaben. 21 4 — 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.