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Wir verweisen hiewegen auf das in Nr. 21 des Gesetz= und Verordnungsblattes
vom 27. Mai 1896 veröffentlichte Gesetz vom 21. desselben Monats und sprechen dem
Landrathe wegen der durch diesen Beschluß bekundeten Fürsorge für die Interessen der land-
wirthschaftlichen Bevölkerung des Regierungsbezirks gerne Unsere besondere Anerkennung aus.
4. Wir genehmigen die auf die Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt Werneck bezüg-
lichen Beschlüsse des Landrathes.
5. Der Landrath hat der Erhöhung der Position unter Cap. VII § 1 des Voranschlags
der Kreisausgaben: „Beiträge zu Distriktsstraßen“ von 80 000 auf 90 000 JX zugestimmt.
Gerne lassen Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung zu Theil werden.
6. Der Bitte des Landrathes, durch einen Nachtrag zum Staatsbudget für die
XXIII. Finanzperiode Mittel für die höhere weibliche Bildungsanstalt und für das
Gymnasium in Aschaffenburg zur Entlastung des dortigen Schul= und Studienfonds bereit
zu stellen, konnte eine Folge nicht mehr gegeben werden; jedoch werden die betheiligten
k. Staatsministerien die Frage bei Aufstellung des Budgets für die XXIV. Finanzperiode
eingehender Erwägung unterstellen, wie dieselben auch die weiter erbetene Uebernahme der
Pensionen für die Lehrer und Diener des Gymnasiums und der höheren weiblichen Bildungs-
anstalt, sowie der Unterhaltsbeiträge ihrer Relikten auf die Staatskasse in Würdigung
ziehen werden.
Was den Antrag wegen Verwendung der Renten des bei der höheren weiblichen
Bildungsanstalt angesammelten Vermögens betrifft, so werden dieselben schon dermalen nach
den jeweils ministeriell festgesetzten Anstaltsetats zunächst zur Erfüllung der Anstaltsexigenz
herangezogen.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm
neuerlich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der
Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade.
München, den 7. Juli 1896.
Luitpold,
Prinz von Hayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. hr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.
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