Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Wir verweisen hiewegen auf das in Nr. 21 des Gesetz= und Verordnungsblattes 
vom 27. Mai 1896 veröffentlichte Gesetz vom 21. desselben Monats und sprechen dem 
Landrathe wegen der durch diesen Beschluß bekundeten Fürsorge für die Interessen der land- 
wirthschaftlichen Bevölkerung des Regierungsbezirks gerne Unsere besondere Anerkennung aus. 
4. Wir genehmigen die auf die Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt Werneck bezüg- 
lichen Beschlüsse des Landrathes. 
5. Der Landrath hat der Erhöhung der Position unter Cap. VII § 1 des Voranschlags 
der Kreisausgaben: „Beiträge zu Distriktsstraßen“ von 80 000 auf 90 000 JX zugestimmt. 
Gerne lassen Wir diesem Beschlusse Unsere Genehmigung zu Theil werden. 
6. Der Bitte des Landrathes, durch einen Nachtrag zum Staatsbudget für die 
XXIII. Finanzperiode Mittel für die höhere weibliche Bildungsanstalt und für das 
Gymnasium in Aschaffenburg zur Entlastung des dortigen Schul= und Studienfonds bereit 
zu stellen, konnte eine Folge nicht mehr gegeben werden; jedoch werden die betheiligten 
k. Staatsministerien die Frage bei Aufstellung des Budgets für die XXIV. Finanzperiode 
eingehender Erwägung unterstellen, wie dieselben auch die weiter erbetene Uebernahme der 
Pensionen für die Lehrer und Diener des Gymnasiums und der höheren weiblichen Bildungs- 
anstalt, sowie der Unterhaltsbeiträge ihrer Relikten auf die Staatskasse in Würdigung 
ziehen werden. 
Was den Antrag wegen Verwendung der Renten des bei der höheren weiblichen 
Bildungsanstalt angesammelten Vermögens betrifft, so werden dieselben schon dermalen nach 
den jeweils ministeriell festgesetzten Anstaltsetats zunächst zur Erfüllung der Anstaltsexigenz 
herangezogen. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
neuerlich Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der 
Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 7. Juli 1896. 
Luitpold, 
Prinz von Hayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. hr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
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