37. 459
Festgesetzter
Cap. Vortrag Betrag
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III. 1 Tit 3. Dienstalterszulagen:
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der XIX.5
J undxxLFinanzperiodenfürdiewirklichenSchullehrerä90.«
- nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienstjahren von der
erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen Ver-
weser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 K nach
5 und von je 45.4 nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren
« von dem bezeichneten Zeitpunkt an gerechnet 555 108 4 60 # — —
b) aus Kreisfonds . —- —
Tit 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen . 6000—
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das aktive
Lehrerpersonal, dann zur Bestreitung der Kosten für Unterrichts-
aushilfe anläßlich der Einberusungen zum Militärdienst 6 000 —
„Tic. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
6 a) Unterstützung der Gemeinden für Personal= und Realexigenz
i der Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-
1 gesetzes vom 10. November 18601 64 500
b) zur Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes an den
Volksschulen in ärmeren Gemeinden 4000—
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schülhausnenbauien.
a) Realexigenzbeiträge . — —
b) zum Unterhalte von Schulhäusern — —
LIIIIII
aa) Kosten der Verwaltung des Krisanlehens für Schul-
hausbauten 575.4 —
bb) für Verzinsung dieses Anlehens . 12316450J
cc)fürAmort1sirungdesselben .31000»«——J
dd) Unterstützung dürftiger Gemeinden zu weiteren Schul-
hausbauten 16 108 4 50 H 60 000 —
Tit. 8. Ständige Bauausgaben 156 73
Tit. 9. Prüfungs= und Aussichtskosten:
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der
ordentlichen Schulvisitationen und für Formularpapiere 15 000 —
b) desgleichen für außerordentliche Schulvisitationen 1715—
c) für die Kreisschulinspektoren:
aa) Gehalte . .. 7440 —
bb) Gehaltszulagen 300 —
dd) Diäten und Reisekosten. 3 200 —
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren:
aa) aus Centralfonds 720—14 — 57 — —
bb) aus Kreisfonds 90 —
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