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1. Dem Beschlusse des Landrathes, die der k. Regierung ertheilte Ermächtigung zur
Verwendung der Ersparnisse an Verpflegszuschüssen für Gewährung von Kongrual—
ergänzungszuschüssen an die bei Umwandlung der in Ziff. IV 1 des Landraths-Abschieds
vom 31. März 1895 bezeichneten Hilfslehrer und Verweserstellen betheiligten bedürftigen
Gemeinden auf das Jahr 1896 weiter auszudehnen, ertheilen Wir die Genchmigung.
2. Nachdem der weltliche Distriktsschulinspektor, dessen Bezüge in Cap. III 8 1 Tit. 9c
der Ausgaben bewilligt sind, mit dem 1. Januar 1896 in dauernden Ruhestand versetzt
wurde, wird dem Antrage der k. Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben und
Neuburg entsprechend genehmigt, daß aus diesen Bezügen zunächst die Pension des genannten
Distriktsschulinspektors sowie die Honorirung der an Stelle desselben vorerst aufgestellten
geistlichen Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordentlichen und außerordentlichen
Schulvisitationen bestritten werde.
Bei seinem nächsten Zusammentritte hat der Landrath sich beschlußmäßig darüber zu
äußern, ob die Wiederbesetzung der durch besagte Ruhestandsversetzung erledigten Stelle eines
weltlichen Distriktsschulinspektors oder die Einziehung derselben beantragt werde.
3. Behufs Ermöglichung der von der Stadtgemeinde Neuulm angestrebten Erweiterung
der dortigen vierklassigen Realschule in eine sechsklassige Anstalt hat der Landrath beschlossen,
vom 1. Jannar 1897 an für zwei weitere an der Realschule in Neuulm anzustellende
Lehrer die Gehaltsergänzungszuschüsse, dann die Dienstalterszulagen und die nichtpragmatischen
Gehaltszulagen, sowie die Pensionsverpflichtungen auf Kreisfonds zu übernehmen.
Wir genehmigen diese Erweiterung der Anstalt und den bezüglichen Landrathsbeschlufß
und beauftragen das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten,
nach erfolgreichem Abschlusse der hinsichtlich des Vorhandenseins der übrigen Voraussetzungen
getroffenen Einleitungen diese Erweiterung herbeizuführen.
4. Dem Beschlusse des Landrathes in Bezug auf Gewährung einer Unterstützung an
den Säg= und Oelmüller Otto Müller in Münster, k. Bezirksamts Augsburg, aus Mitteln
des Maximilians Hilfssonds haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen
in dieser Beziehung auf die an die k. Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben und
Neuburg ergangene Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 24. Dezember v. J.
Nr. 23688.
5. Der Landrath hat in richtiger Erfassung der bedeutungsvollen Aufgaben der Kultur-
technik im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg die Mittel zur Vermehrung des
kulturtechnischen Personales und zur entsprechenden Regelung der Bezüge desselben bewilligt.
Indem Wir bezüglich der Genehmigung dieser Beschlüsse auf die an die k. Regierung,
Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg ergangene Entschließung des k. Staats-