Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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1. Dem Beschlusse des Landrathes, die der k. Regierung ertheilte Ermächtigung zur 
Verwendung der Ersparnisse an Verpflegszuschüssen für Gewährung von Kongrual— 
ergänzungszuschüssen an die bei Umwandlung der in Ziff. IV 1 des Landraths-Abschieds 
vom 31. März 1895 bezeichneten Hilfslehrer und Verweserstellen betheiligten bedürftigen 
Gemeinden auf das Jahr 1896 weiter auszudehnen, ertheilen Wir die Genchmigung. 
2. Nachdem der weltliche Distriktsschulinspektor, dessen Bezüge in Cap. III 8 1 Tit. 9c 
der Ausgaben bewilligt sind, mit dem 1. Januar 1896 in dauernden Ruhestand versetzt 
wurde, wird dem Antrage der k. Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben und 
Neuburg entsprechend genehmigt, daß aus diesen Bezügen zunächst die Pension des genannten 
Distriktsschulinspektors sowie die Honorirung der an Stelle desselben vorerst aufgestellten 
geistlichen Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordentlichen und außerordentlichen 
Schulvisitationen bestritten werde. 
Bei seinem nächsten Zusammentritte hat der Landrath sich beschlußmäßig darüber zu 
äußern, ob die Wiederbesetzung der durch besagte Ruhestandsversetzung erledigten Stelle eines 
weltlichen Distriktsschulinspektors oder die Einziehung derselben beantragt werde. 
3. Behufs Ermöglichung der von der Stadtgemeinde Neuulm angestrebten Erweiterung 
der dortigen vierklassigen Realschule in eine sechsklassige Anstalt hat der Landrath beschlossen, 
vom 1. Jannar 1897 an für zwei weitere an der Realschule in Neuulm anzustellende 
Lehrer die Gehaltsergänzungszuschüsse, dann die Dienstalterszulagen und die nichtpragmatischen 
Gehaltszulagen, sowie die Pensionsverpflichtungen auf Kreisfonds zu übernehmen. 
Wir genehmigen diese Erweiterung der Anstalt und den bezüglichen Landrathsbeschlufß 
und beauftragen das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, 
nach erfolgreichem Abschlusse der hinsichtlich des Vorhandenseins der übrigen Voraussetzungen 
getroffenen Einleitungen diese Erweiterung herbeizuführen. 
4. Dem Beschlusse des Landrathes in Bezug auf Gewährung einer Unterstützung an 
den Säg= und Oelmüller Otto Müller in Münster, k. Bezirksamts Augsburg, aus Mitteln 
des Maximilians Hilfssonds haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen 
in dieser Beziehung auf die an die k. Regierung, Kammer des Innern, von Schwaben und 
Neuburg ergangene Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 24. Dezember v. J. 
Nr. 23688. 
5. Der Landrath hat in richtiger Erfassung der bedeutungsvollen Aufgaben der Kultur- 
technik im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg die Mittel zur Vermehrung des 
kulturtechnischen Personales und zur entsprechenden Regelung der Bezüge desselben bewilligt. 
Indem Wir bezüglich der Genehmigung dieser Beschlüsse auf die an die k. Regierung, 
Kammer des Innern, von Schwaben und Neuburg ergangene Entschließung des k. Staats-
	        
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