Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
4. 
III. I) für einen Ditriktsschnluspektor: 
aa) Gehalt . 3540—— 
bb) Gehaltszulage . 250 — 
cc) Diäten und Reisekosten . 1372—— 
d) für Verweser von Inspektionsbezirken 720 — 
für Schulvisitationen durch den Kreisschulreferenten 1 000 — 
) Pension des Kreisschulinspektors H ei-h in Augsburg 3552 — 
Pension des Distriktsschulinspektors Sedlmayr in Kempten 2688 — 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonds ... 1080 M. — 9 — — 
bb) aus Kreisfonds 360 — 
b) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur unterstützung dienst- 
unfähig gewordener Schullehrer: 
aa) aus Centralfonds. 123 600 — 
bb) aus Kreisfonds: 
a)für die bis 1879 pensionirten Schulleheer 6 540— 
6) für das seit 1880 quiescirte Schullehrerpersonal. 69710 — 
7) zur Gewährung einer besonderen Zulage von je 50.4 
für die vor dem 1. Januar 1891 in den Ruhestand 
getretenen Lehrer, welche eine Dienstzeit von 30 Jahren 
und darüber zurückgelegt haben 4450 — 
) Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten: 
aa) aus Centralfonds: 
a) nach der in der XX. Finanzperiode festgesetzten Norm 
(240 MA für eine Wittwe, 130 +∆ für eine Doppelwaise 
und 100.X für eine einfache Waise) 89 550 AM— — — 
6) für dürftige, dem Unterstützungsalter etwachsene 
Lehrerwaisen 2000 — 
bb) aus Kreisfonds — 
d) Zuschuß an die besondere Schullehrer— Wittwen= und Vaifentase 
des Kreises .. . 18 000 — 
e) Zuschuß an das bayerische Lehrerwaisenstift . 515 — 
s) Außerordentliche Unterstützung für dienstunfähige Schullehrer 
aus Kreisfonds 1 800 — 
8) Außerordentliche Unterstützungen für Schullehrers- Relikten aus 
Kreisfonds 4200 — 
h) Unterhaltsbeiträge aus Kreisfonds an Angehörige von Lehrern, 
welche wegen Unverbesserlichkeit entlassen werden mußten und 
keinen Anspruch an den Kreisverein mehr haben 3 400 — 
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul- 
praktikanten: 
a) für dürftige männliche Schulamtszöglinge 11 000 — 
b) für Schulpräparandinnen . 5000 — 
  
  
  
 
	        
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