Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

560 
Lit. C, 50 Stück von je 
Lit. D, 50 Stück von je 
200 , 
100 %, 
halbjährig am 1. Jannar und am 1. Juli verzinslich, ertheilt. 
München, den 14. August 1896. 
In Vertretung: 
Staatsrath von Neumayr. 
Der Generalsekretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath Geib. 
  
  
Küöniglich Allerhöchste Bewilligung zur 
Namensbeilegung. 
  
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich vermöge Allerhöchster Entschließung 
vom 3. August ds. Is. allergnädigst bewogen ge- 
funden, zu genehmigen, daß die sämmtlichen Mit- 
glieder der Freiherrlich von Fraunberg’'schen 
Familie sich von nun an „Freiherrn, bezw. 
Freiinnen von und zu Fraunberg“ nennen 
und schreiben und die hienach veranlaßte Be- 
richtigung der Adelsmatrikel (Cfr. Regierungs- 
blatt von 1813 S. 317) vorgenommen werde. 
  
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 24. Juli ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer 
und Generallientenant z. D., Josef Belli 
de Pino, in Rücksicht auf seine im k. Hof- 
und Militärdienste ehrenvoll zurückgelegte 
50 jährige Dienstzeit das Ehrenkreuz des 
Ludwigsordens zu verleihen. 
füöniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 6. August ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer 
Friedrich Freiherrn von Gagern, Gutsbe- 
sitzer in Neuenbürg bei Erlangen, die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen des 
ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, 
König von Preußen, verliehenen k. preußischen 
Rothen Adler-Ordens 3. Klasse zu ertheilen. 
  
 
	        
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