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Lit. C, 50 Stück von je
Lit. D, 50 Stück von je
200 ,
100 %,
halbjährig am 1. Jannar und am 1. Juli verzinslich, ertheilt.
München, den 14. August 1896.
In Vertretung:
Staatsrath von Neumayr.
Der Generalsekretär:
An dessen Statt:
Ministerialrath Geib.
Küöniglich Allerhöchste Bewilligung zur
Namensbeilegung.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich vermöge Allerhöchster Entschließung
vom 3. August ds. Is. allergnädigst bewogen ge-
funden, zu genehmigen, daß die sämmtlichen Mit-
glieder der Freiherrlich von Fraunberg’'schen
Familie sich von nun an „Freiherrn, bezw.
Freiinnen von und zu Fraunberg“ nennen
und schreiben und die hienach veranlaßte Be-
richtigung der Adelsmatrikel (Cfr. Regierungs-
blatt von 1813 S. 317) vorgenommen werde.
Ordens-Verleihung.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 24. Juli ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer
und Generallientenant z. D., Josef Belli
de Pino, in Rücksicht auf seine im k. Hof-
und Militärdienste ehrenvoll zurückgelegte
50 jährige Dienstzeit das Ehrenkreuz des
Ludwigsordens zu verleihen.
füöniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 6. August ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer
Friedrich Freiherrn von Gagern, Gutsbe-
sitzer in Neuenbürg bei Erlangen, die Be-
willigung zur Annahme und zum Tragen des
ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser,
König von Preußen, verliehenen k. preußischen
Rothen Adler-Ordens 3. Klasse zu ertheilen.