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eseh= und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
45.
München, den 31. August 1896.
Inhalt#:
Bekanntmachung vom 25. August 1896, Ansgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die
Simoniusfschen Cellulosefabriken-Aktiengesellschaft in Wangen betreffend. — Bekanntmachung vom
29. August 1896, Gesuch um die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber
betreffend. — Königlich Allerhöchtte Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
Nr. 16245.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die
Simonius'schen Cellulosefabriken-Aktiengesellschaft in Wangen betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerieu-Kmuiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Bestimmungen
über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. Allerhöchsten
Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) der
Simonins'schen Cellulosefabriken-Aktiengesellschaft in Wangen im Allgäu, auf Grund
Beschlusses des Aufsichtsrathes der Gesellschaft vom 28. Mai ds. Is. die Genehmigung zur
Ausgabe 4prozentiger, auf Liegenschaften genannter Gesellschaft hypothekarisch versicherter,
Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Nominalbetrage von 800 000 -Ix, nänllich
800 Stück zu je 1000 „ ausgestellt vom 1. September 1896 und alljährlich am
1. September verzinslich, unter der Bedingung ertheilt, daß die auszugebenden Schuldver-
schreibungen dem unter'n 20. Juli ds. Is. vorgelegten Entwurfe und die Hypothekbestellung
dem unter'm gleichen Tage vorgelegten Entwurfe des Notariatsaktes entsprechen.
München, den 25. August 1896.
In Vertretung:
Staatsrath von Neumayr.
Der General-Sekretär:
An dessen Statt:
Ministerialrath Geib.
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