Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Blatt 
    
eseh= und Verordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
  
  
  
  
  
Bekanntmachung vom 25. August 1896, die Aufnahme in den Dienst der k. bayerischen Verkehrsanstalten 
betreffend. — Bekauntmachung vom 25. August 1896, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten- 
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
Nr. 4741 I . 
Bekanntmachung, die Aufnahme in den Dienst der k. bayerischen Verkehrsanstalten betreffend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. 
Die Bestimmungen über die Aufnahme in den Dienst der k. bayerischen Verkehrs- 
anstalten (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 51 von 1885, Nr. 15 von 1888, Nr. 26 
von 1890, Nr. 54 von 1892, Nr. 1 von 1893 und Nr. 37 von 1894) werden in 
folgender Weise ergänzt und abgeändert: 
Im Abschnitte „Bestimmungen über die Abhaltung von Dienstprüfungen bei der 
Generaldirektion der k. Verkehrsanstalten, Betriebsabtheilung“ ist unter „C. Niederer Dienst'' 
einzuschalten: 
I. in S 2: 
in Ziffer 3 a hinter dem Worte: „Magazinsdienste“: — „oder im Materialverwaltungsdienste; 
in Ziffer 15 hinter den Worten: „Stationsdiener im Portier= und Perrondienste“: 
—. 
„Portier und OÖOberportier;" 
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