Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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hinter Ziffer 21 als Ziffer 21 ar 
„Stationsdiener im Beleuchtungsdienste: einjährige Verwendung im 
Beleuchtungsdienste bei einer Anlage für elektrische Beleuchtung im Geschäftsbereiche 
der k. bayerischen Staatseisenbahnverwaltung;"“ 
in Ziffer 27 hinter dem Worte: „Bahnmeister“: — „#im äußeren Dienste;“ 
hinter Ziffer 27 als Ziffer 27a unter Abänderung der gegenwärtigen Ziffer 27a in 27b: 
„Bahnmeister im inneren Dienste: Militäranwärter und Civilbewerber: 
dreijährige praktische Beschäftigung als Bautechniker bei einer Staats= oder Gemeinde- 
behörde, einem Privatbaumeister oder Architekten, und zwar mindestens ein Jahr 
hievon im bautechnischen Dienste der k. bayerischen Staatseisenbahnen. 
Voraussetzung für die Anstellung als Bahnmeister im inneren Dienste bildet 
ferner das Absolutorium einer staatlich anerkannten bayerischen Baugewerkschule oder 
einer dieser gleich zu achtenden bautechnischen Schule der übrigen deutschen Bundes- 
staaten." 
hinter Ziffer 40 als Ziffer 40 a: 
„Kanalmeister: dreijährige Dienstleistung als Schleusenoberwärter;"“ 
hinter Ziffer 42 a als Ziffer 42b 
„Vermessungszeichner: einjährige Verwendung als Zeichner bei einer 
Baubehörde oder einem Rentamte, einem Bezirksgeometer, einem Baunnternehmer, 
einem technischen Bureau und dergleichen;"“ 
in Ziffer 49 an Stelle des bisherigen Vortrages: 
„Fahrkartendrucker: vierjährige Lehr= und Servirzeit bei einer Buch- 
druckerei mit gutem Abgangszeugnisse; einjährige erfolgreiche Verwendung als Fahr- 
kartendrucker bei den k. bayer. Staats-Eisenbahnen;“ 
hinter Ziffer 49 als Ziffer 49 a und 49b: 
„Steindrucker und Buchbinder: vierjährige Lehr= und Servirzeit in Fach- 
geschäften mit guten Abgangszeugnissen; einjährige erfolgreiche Verwendung als 
Steindrucker bezw. Buchbinder bei den k. bayer. Staatseisenbahnen;“ 
dann als Ziffer 49c: 
„Lichtdrucker: einjährige Verwendung als Lichtdrucker bei den k. bayer. 
Staatseisenbahnen.“ 
II. in § 3 B: 
in Ziffer Za unter c. hinter dem Worte: „beziehen“: — „bezw. Kenntniß der Geschäfts- 
aufgaben des Materialdepots im Allgemeinen;“ 
dann unter d hinter dem Worte: „Bahnunterhaltungsmaterialien“: — „bezw. der Schreib-, 
Zeichnungs= und Packmaterialien;
	        
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