M 46. 569
hinter Ziffer 42 a als Ziffer 42b
„Vermessungszeichner:
a) Allgemeine Vorbildung, insbesondere orthographische und geläufige Schrift, sowie
die Fähigkeit, einen Gegenstand aus dem Dienstkreise des Zeichners in an-
gemessener Form schriftlich darzustellen;
b) Rechnen mit den 4 Spezies, auch mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen, Regel de Tri;
) Berechnung der zur Ermittlung des Flächeninhaltes nöthigen geometrischen Figuren;
d) Fertigkeit im Kartiren und Linearzeichnen, besonders in der Herstellung genauer
Plankopien;
Te) Fähigkeit, selbstständig kleinere Messungen vorzunehmen und darüber einen
Handriß anzufertigen;
l) Kenntniß der Anlage und Fortführung des Grundsteuerkatasters, soweit dasselbe
auf den geometrisch-technischen Dienst Bezug hat.“
in Ziffer 49 an Stelle des bisherigen Vortrages:
„Fahrkartendrucker:
a) Elementare Schulbildung;
b) Rechnen mit den 4 Spezies, sowie Fähigkeit, eine Meldung schriftlich und
mündlich in angemessener Form zu erstatten;
c) Kenntniß der Einrichtung der Fahrkartendruck= und Zählmaschinen;"“
hinter Ziffer 49 als Ziffer 49a:
„Steindrucker:
a) Elementare Schulbildung;
b) Rechnen mit den 4 Spezies, sowie Fähigkeit, eine Meldung schriftlich und
mündlich in angemessener Form zu erstatten;
) Kenntniß der zur Herstellung von Autographien und Lithographien erforderlichen
Materialien."
dann als Ziffer 49b:
„Buchbinder:
a) Die vorstehend unter a und b für Steindrucker erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten;
b) Kenntniß der zur Herstellung von Buchbinderarbeiten erforderlichen Materialien
und Geräthschaften;
ferner als Ziffer 49c:
„Lichtdrucker:
a) Elementare Schulbildung;