Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

W46. 571 
Nr. 47411I b. 
Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- 
und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. 
4. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aenßern. 
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im bayerischen Staatsdienste vorbe- 
haltenen Stellen (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 49 von 1885) ist bei Abtheilung A 
„Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern“ unter Ziffer Za „Staats- 
eisenbahnverwaltung, Bodenseedampfschiffahrt und Ludwig-Donau-Main-Kanal“ an Stelle 
des bisherigen Vortrages zu setzen:#) 
  
  
  
  
  
  
  
Angabe bei den für . 
Bezeichnung Militäranwärter Bezeichnung 
nicht ausschließlich der Behörden u. s. w., 
der .o7 an welche die Bemerkungen. 
in welchem Um= Bewerbungen zu richten 
Stellen. fange dieselben vor- 8 * & 
behalten sind. « 
*Oberexpeditoren und Ober- 
revisoren 
*Oberbauführer zur Hälfte 
WExpeditoren und Revisoren 
Bauführer I 
IKapitäneLKlasse zu zwei Dritteln 
Adjunkten zur Hälfte 
*Zugführer 
*Kapitäne II. Klasse zu zwei Dritteln 
»Oberstationsmeister 
»Oberpackmeister Generaldirektion der 
Bahnmeister zu einem Drittel k. b. Staatseisen= 
Amtsgehilfen bahnen. 
* Wagenmeister zu zwei Dritteln 
*Statusmäßige Bauzeichner 
vStatusmäßige Vermessungs-zur Hälfte 
zeichner 
* Oberbureaudiener 
*Oberportiers 
* Geldzähler und Kassadiener 
*Werft= und Hafenmeister zu zwei Dritteln 
Hafenmeister bei dem Floß- 
und Ländehafen zu Aschaffen- . 
burg zu zwei Dritteln 
  
LDiejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens 
bezw. der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet.
	        
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