Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Gesetz und Verordnungs gut 
für das 
Königreich Vayern. 
  
33. 
München, den 10. Oktober 1896. 
  
  
  
  
  
IJunhalt: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 8. Oktober 1896, die Verhandlungen der Landräthe für das 
Jahr 1897 betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
  
  
  
Nr. 19188. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verhandlungen der Landräthe für das Jahr 1897 
betreffend. 
Im MNamen Seiner Majestät des RKönigs. 
Tlitpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Sayern, 
Begent. 
Wir finden Uns im Hinblicke auf Art. 19 und 20 des Landrathsgesetzes vom 
28. Mai 1852 bewogen, die Eröffnung der Landrathsversammlungen für das Jahr 1897 auf 
Montag, den 9. November 1896 
an den Sitzen der Kreisregierungen festzusetzen und beauftragen die Kreisregierungen, Kammern 
108
	        
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