Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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esth und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
W 55. 
München, den 31. Oktober 1896. 
  
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 20. Oktober 1896, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — 
Bekanntmachung vom 21. Oktober 1896, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerber-Verzeichnissen 
der Behörden aufgeführten Militäranwärter betreffend. — Bekanntmachung vom 25. Oktober 1896, die 
Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 28. Oktober 1896, 
den Vollzug des Gesetzes über die land= und forstwirthschaftliche Unfall= und Krankenversicherung betreffend. — 
Hofdienst-Nachricht. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug 
aus der Adels-Matrikel des Königreiches. — Französisches Konsulat in Nürnberg. 
  
  
Nr. 58181l. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeubern. 
Auf die am 26. ds. Mts. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke von Ebern nach 
Maroldsweisach finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen 
Bayerns vom 10. Dezember 1892 (Gesetz= und Verordnungsblatt 1892 Seite 912 ff.) 
Anwendung. 
München, den 20. Oktober 1896. 
Dr. fFrhr. v. Trailsheim. 
Der General-Sekretär: 
v. Bever. 
112
	        
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