M 62. 669
Fürstenthum Reuß älterer Linie.
(Preiz: Fürstliches Schullehrer-Seminar.
Freie und Hansestadt Hamburg.
Oamburg: Staatliches Lehrer-Seminar
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirke Unde Kraft bis zum Ostertermin 1896.
Privat-Lehranstalten.
Großherzogthum Hessen.
Mainz: Privat Lehranstalt von Adolph Schickert (früher Dr. Heinrich. Heskamp).
Aumerk., Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Ostert
ternin 1898 vinschkießltch Geltung.)
Herzogthum —
Salzungen: Privat-Realschule von Heimich Christiang Wehner,
Freie und Hansestadt Hamburg
Hamburg: Schule von F. v. Nirrnheim.
Ist am 30. September 1896 geschlossen worden.
Berlin, den 21. November 1896.
Der Reichskanzler.
In Vertretung v. Boetticher.
— — — — — —- – 4 — — — — — — — —— —
Nr. 23520.
Bekanntmachung, die Steuermaunsordnung für den oberen Rhein betreffend.
K. Staatsministerium des fRönislichen Hauses und de Acußern
und K. Staatsministerium des Innern.
Zufolge einer zwischen den Regierungen von Bayern, Baden und Elsaß—Lothringen
getroffenen Vereinbarung sollen bei der Zulassung zum Stenermannsgewerbe auf der Nhein-
strecke zwischen Straßburg—Kehl und Ludwigshafen—Mannheim künftig folgende über-
einstimmende Grundsätze maßgebend sein:
1. Das von der zuständigen Behörde eines der drei Uferstaaten ertheilte Steuer-
mannspatent hat über die Thalweggrenze hinaus auch für das Gebiet des gegen-
überliegenden Uferstaats Gültigkeit.
DIXDie nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter
Leitung eines Regierungs-Kommissars abgchaltenen Entlassungs-Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die
Prüfungsordnung von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. Dispensationen-von der mündlichen Prüfung
oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft.