Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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1. Iu §2 Absatz 1 haben die Ziffern 11 und 12 zunlanten! 
11. 
12. 
die Genehmigung" sämuntlicher größeren „Reubanten muud Umbeten an be- 
stehenden Bahnen; l6 5½. rrPLTE( 16 
die Genehmigung, aller Stationsantagen #an# neu zu enbauchiden Bahnen, 
der Hachbanten mit einem Kostemaufwand)nomimehr als 20 000 4 und 
jener Kunstbauten, deien usdostenaufwand#die Sunuer#n# 35 000 K vor- 
aussichtlich übersteigen #wird," u /#nl10/11526 70I39/0P, 910 J1 
2. In § 4 Absatz 1 ist nach den Worten „sowie deri BoperseeDampfschifffahrt" 
ein Komma gu fetzen und.eiuzuschaltet ' der. Kettenschleppschifffahnt auft dem Maine. 
Der Absatz 2 desselben Paragraphen erhält solt#ende“ Fassun#sso 
Der Gentraldirektion bleiben zur mnmittelbarem Erledignug vorbehalten #- 
. 
9 
— 
S 
10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
der Vollzug aller höheren Anorduungon"“ u 1 
die Anordnung, Regelung unb? Uoeberwachung'(des gesammten Dienstes bei 
allen Zweigen der Verwaltung, nantentlich die Aufstaltung der erforderlichen 
Dienstanweisungen; oldIImbr!"j 
die Bewilligulig von Uvlaub an Beautte #und Bedienstete, soweit dessen 
Ertheilung nicht dem Stunatsministerinm: vorbehalten oder den Oberbahn- 
ämtern überlassen ist; 51 Ipues#1 
die Anstellung, Beförderung, Versetzung, Pansionimung und Eütlassung des 
nicht pragmatisch angestellten Personals #soweit" solche nicht den Oberbahn= 
dmtern übertragen ist, sowit die Aufnnhumn von Aldscãranten für den höheren 
nnd mittleren Eisenbahndieust; »i-« 
die Beziehungen zum E 
die Aufstellung der Fahrpläne; ! !1 25/# 
die Sorge für Instandhaltung des'Metriebsiuventars; 
die Aufsicht über die Centraltverkstätten m#d Centunlungezinsverwaltungen; 
die Beschaffung des Bedarfs! an Bähnbetrichs = und! WerkstätteMaterialien; 
die Verfügung über den Maschinen= und##Wagenpark, sowrit berselbe nicht 
den Oberbdahiämtern“ zur jeigeuen Berfüginig cüberlassen -ist z ni, 
die Bescheidung der saus dem Bemiebe anfällenden Reklamationen, insoweit 
dieselbe nicht den Oberbahnämtern rübertragen wird; νν 
die Herstellung der Betriebsnachweisungen und der Statistik; 
die Leitung und Beanfssichtigung des gesamttsten Etuts.,] Kassa“ und Rech- 
nungswesens; . 7 
die Prüfung stimmtlicher Neubanprojelte und Kostenunschbäüge, sowie deren 
Festsetzung, soweit dieselbe nicht dem Staatsministerium vorbehalten ist;
	        
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