Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Königlich Allerhöchste Genehm##ung, 
die Wahl eines Hofsfekretärs Heiner Häatzlichen 
Hoheit des Prinzen Alsons von Gayern betressend. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben allergnädigst geruht, der von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Prinzen Alfons von 
Bayern getroffenen Wahl des bisherigen 
Zahlmeisters im k. 1. Schweren Reiter-Regi- 
mente, k. Rechnungsrathes Lorenz Kögler, 
zu Höchstihrem Hofsekretär die Allerhöchste 
Genehmigung zu ertheilen. 
Staatsdienst-Machricht. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'n 16. Dezember ds. Is. den Staats- 
rath i. o. D. Wilhelm Ritter von Kastner, 
seiner allerunterthänigsten Bitte entsprechend, 
von dieser Stelle unter wohlgefälliger Aner- 
kennung der geleisteten ausgezeichneten Dienste 
zu entheben und in die Zahl der Staats- 
räthe im außerordentlichen Dienste einzureihen. 
  
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Moajestät des fänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinzvnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 17. Dezember ds. Is. 
allergms#digst bewogen gefunden, den General 
der Kavallerie J. D., k. Generaladjutanten 
Karl Grafen zu Pappenheim, zum Kapi- 
tular des k. Haus-Ritter-Ordens von heiligen 
Hubertus zu ernennen. 
iöniglich Allerhöchste Genehmiguns zur 
Aunahme einer fremd. u Dekoration. 
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Im Namen Beiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 17. Dezember ds. Js. 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Ober- 
betriebsinspektor der pfälzischen Eisenbahnen, 
Ludwig Luxenburger in Ludwigshafen a. Rh. 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Großherzoge von Baden verliehenen Ritter- 
kreuzes I. Klasse des großherzoglich badischen 
Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen. 
Consulat der Argentinischen Republik 
in München. 
  
Im Namen Seiner Majestät des LKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit— 
pold, des Königreichs Bayern Berweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
11. Dezember 1896 allergnädigst zu ge— 
nehmigen geruht, daß der Consul der Argen— 
tinischen Republik, Dr. Emil Wolff in 
München, in dieser dienstlichen Eigenschaft 
anerkannt werde.
	        
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