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Königlich Allerhöchste Genehm##ung,
die Wahl eines Hofsfekretärs Heiner Häatzlichen
Hoheit des Prinzen Alsons von Gayern betressend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben allergnädigst geruht, der von Seiner
Königlichen Hoheit dem Prinzen Alfons von
Bayern getroffenen Wahl des bisherigen
Zahlmeisters im k. 1. Schweren Reiter-Regi-
mente, k. Rechnungsrathes Lorenz Kögler,
zu Höchstihrem Hofsekretär die Allerhöchste
Genehmigung zu ertheilen.
Staatsdienst-Machricht.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'n 16. Dezember ds. Is. den Staats-
rath i. o. D. Wilhelm Ritter von Kastner,
seiner allerunterthänigsten Bitte entsprechend,
von dieser Stelle unter wohlgefälliger Aner-
kennung der geleisteten ausgezeichneten Dienste
zu entheben und in die Zahl der Staats-
räthe im außerordentlichen Dienste einzureihen.
Ordens-Verleihung.
Im Namen Seiner Moajestät des fänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinzvnit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 17. Dezember ds. Is.
allergms#digst bewogen gefunden, den General
der Kavallerie J. D., k. Generaladjutanten
Karl Grafen zu Pappenheim, zum Kapi-
tular des k. Haus-Ritter-Ordens von heiligen
Hubertus zu ernennen.
iöniglich Allerhöchste Genehmiguns zur
Aunahme einer fremd. u Dekoration.
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Im Namen Beiner Majestät des Mönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 17. Dezember ds. Js.
allergnädigst bewogen gefunden, dem Ober-
betriebsinspektor der pfälzischen Eisenbahnen,
Ludwig Luxenburger in Ludwigshafen a. Rh.
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem
Großherzoge von Baden verliehenen Ritter-
kreuzes I. Klasse des großherzoglich badischen
Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.
Consulat der Argentinischen Republik
in München.
Im Namen Seiner Majestät des LKönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit—
pold, des Königreichs Bayern Berweser,
haben mit Allerhöchster Entschließung vom
11. Dezember 1896 allergnädigst zu ge—
nehmigen geruht, daß der Consul der Argen—
tinischen Republik, Dr. Emil Wolff in
München, in dieser dienstlichen Eigenschaft
anerkannt werde.