Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

Register 
zu dem 
Gesetz- und Verordnungsblatte für das Königreich Bayern 
vom Jahre 1896. 
  
A. Sach-Register. 
A. 
Abschied. Siehe „Landräthe“. 
Adel. Auszüge aus der Adelsmatrikel des König- 
reiches. 8. 12. 28. 158. 162. 172. 196. 202. 
516. 598. 622. 630. 636. 638. 672. 
— Verleihung des erblichen Adels. 28. 
— Erhebung in den erblichen Freiherrustand des 
Königreiches. 168. 
— Adels-Bestätigung. 672. 
Advokaten. Siehe „Rechtsanwälte". 
Aichwesen. Siehe „Maaß und Gewicht“. 
Alters= und Invaliditätsversicherung. 
Siehe „Invaliditätsversicherung“. 
Amtsbürgschaften der Beamten, Bestellung 
solcher. 229. 
Amtsgerichte. Verleihung des Titels, Ranges 
und Gehaltes von landgerichtlichen Ober- 
sekretären an geschäftsleitende Sekretäre ein- 
zelner Amtsgerichte. 303—304. 
Annahme fremder Dekorationen. 
„Dekorationen“. 
Anlehen, 4prozent. bayer. allgemeines; Um- 
wandlung der 4prozent. Schuldverschreibungen 
in 3½ prozent. Obligationen. 561. 581. 
Anstellungs-Behörden und Stellen im Sinne 
der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- 
und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern. 
Siehe „Militäranwärter“. 
Siehe 
Anwaltskammern. Siehe „Rechtsanwälte.“ 
Apotheken. Abgabe starkwirkender Arzneien, 
Beschaffenheit und Bezeichnung der Arznei- 
gläser und Standgefäße in den Apotheken. 
517—527. — Druckfehlerberichtigung 580. 
Argentinien; Consulat in München. 680. 
Armee. Siehe „Militärwesen“. 
Armen= und Krankenpflege. Gesetz vom 
17. Juni 1896, Abänderung einiger Be- 
stimmungen des Gesetzes über die Armen= und 
Krankenpflege. 301—302. 
Arzneien. Königlich Allerhöchste Verordnung, 
betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneien 
sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der 
Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken. 
517—527. 
Arzneigläser und Standgefäße, Beschaffen- 
heit und Bezeichnung derselben. 517—527. 
Aufschlag. 
— Gesetz über den Malzaufschlag vom 24. Mai 
1896. 237—238. 
— Bekanntmachung, den Vollzug der Gesetze 
über den Malzaufschlag vom 8. Dezember 1889 
und vom 24. Mai 1896 betr. 481—511. 
Ausführungsbestimmungen zur Gewerbe- 
Ordnung für das Deutsche Reich. Siehe 
„Gewerbeordnung“. 
Ausländer, Gewerbebetrieb derselben im Um- 
herziehen. 647—650. v.
	        
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