Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Telephon , 
# Eess, den mo- für. zasnt und 
„Telephonansagen betr. 231—232. 
sol: Ein= und Durchfuhrverhot, von -il, 
Schafen, Ziegen und Schweinen, 639. 
ritel: Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahnme eines fremden Titels. 598. 662. 
Titelverleihungen. 
— des Titels „k. Rath“. 194. 
– „ „ „k. Geheimer Rath“. 632. 
—,, ,,,,k.Leibapothekek«.632. 
-»,,»kLeibar F ;,«·«, 
—,, « „k. Hofarzt“. 2% 4 *1 1 . 
unherziehen, Gewerbebetriebi im; s. „Gewerbe— 
ordnung.", 
Unfall- und Krankenversicherung. 
— Vollzug der Unfallversi icherungsgesetze Siche „Schieds- 
gerichte“. 
— Vollzug des land= und forstwirthschaftlichen Unfall- 
und antenversicherunos- Gesebes. Scche „Schieds- 
gerichte“. E 
Unterbe, am ten s e l leu. „Militär- 
anwärter“. “ 
Siehe 
V. 
Verdienstorden. Siehe „Ordensverleihungen“. 
Verkehrsanstalten, k. hayerische.“ 
— Ergänzungen und Abänderungen der Be- 
stimmungen über die Aufnahme in den Dienst 
der k bayer. Verkehrsanstalten. 565—570. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung, die Ver- 
waltung und deu Betrieb der k. Verkehrs- 
anstalten betr. 673—676. 
Verkehrsordnung für die Eiseubahuen D 
lands. Siehe „Eisenbahnuen“. 
Versicherungskammer. 
— Königlich Allerhöchste Verorduung, die König- 
liche Versicherungskammer betr. 663—666. 
Deutsch- 
Telephon — Wandergeweshescheine 
Versicherungskammer. 6 
– Gesetz, bie, Ischoersichrungsnnstalt- ber. 
207—22445 
—. — Bekanntmachung, das. Norhhatstatul. für, ber 
bayer. Viehversicherungsanstalt, -beitretende 
Ortsviehversicherungsvereine betr. 214.—287 
Berträuenswänkwer, Vergittung von Reise- 
kosten an. 3064. 
Viehseuchen. 
— Maßregeln gegen Verbreitung der Maul-- 
und Klauenseuche durch wandernde Schaf- 
heerden; oberpolizeiliche Vorschriften. 623 
= Fis-6 % n rlé, # 
— —. Verbot der## Einz und Durchfuhr von 
munnit Schafen, Ziegen und Schweinen 
aus Tirol und Vokürlberg. 639. 
— Verbot der Ein und Durchführ von 
Rindvieh aus der Budowina. sra. 
Viehversicherung. "-« 
— Gesetz, die n** ter- 207 
bis 213. - 
— Bekanntmachung, das Normalstatut für der 
bayerischen Biehversicherungsanstalt beitretende 
Ortsviehversicherungsvereine betr. 214—297. 
— S. a. „Versicherungskammer. 2 
Vögel. Siehe „Vogelschutz“. 
Vogelschutz. 
— Allerhöchste Verordnung über den Schutz von 
Wachteln. 188—189. 
Vorarlberg; Ein= und Durchfuhrverbot von 
Rindvieh, Schafen, Ziegen u. Schweinen. 639. 
Vornamen, die in die Standesregister der Pfalz 
einzutragenden. 239. 
!7 
Wachtelu; Allerhöchste Verordnung über den 
Schutz von Wachteln. 188—189. 
Waisen. Siehe „Wittwen und Waisen“. 
Wandergewerbescheine. 646—650. 
bis 662. S. a. „Gewerbeordnung“ 
653
	        
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