Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurrichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
13. 
b) Technische Institute der Artillerie: 
Artillerie= und Waffenwesen: 
a) Gewehrfabrik: 
Maschinenausseher, 
Maschinenheizer, 
Pförtuer, 
Nachtwächter, 
Hausdiener; 
Artillerie-Werkstätte: 
Pförtner, 
Hausdiener, 
Nachtwächter; 
Geschützgießerei und Geschoßfabrik: 
Pförtner, 
Hausdiener, 
Nachtwächter; 
Hauptlaboratorium: 
Pförtner, 
Hausdiener, 
Nachtwächter; 
Pulverfabrif: 
Pförtner, 
Hausdiener. 
14. Juvaliden-Institute: 
15. 
*Rendant. 
Gendarmerie-Korps-Kommando: 
»Rendant. 
16. Allgemein: 
Kopisten, Lohnschreiber, Hülfsschreiber, 
Aufseher (Magazins= Haus-, Bau-, 
Maschinen= und andere Aufseher), 
Schreiber und Aufseher beim Garni- 
sons-Bauwesen, 
Diener und Boten, 
Heizer und Hauskrechte, 
Pförtuer, Thürsteher, Wächter= und 
Wärter (Straßen-, Magazins-, 
Nacht= und andere Wächter und 
Wärter), 
Zeichner, Gärtner (Festungsgärtnerbei 
der Fortifikation Ingolstadt), Küster, 
Wasch= und Werkmeister. 
  
Gewehrfabrik. 
  
Inspektion der Fuß— 
Artillerie. 
Inspektion der Fuß— 
Artillerie. 
Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. 
  
An diejenige Behörde, 
bei welcher der Mili— 
täranwärter in Thätig- 
keit zu treten wünscht. 
  
Insoweit diese Stellen 
aus Sachausgaben 
bestritten werden, 
oder, insofern die- 
selben nicht bei den 
unter Ziff. 1 mit 15 
bezeichneten Behör- 
den, Verwaltungen 
u. f. w. bereits be- 
sonders aufgeführt 
sind.
	        
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