Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
  
  
  
  
  
  
W6. 71 
Angabe 
"] Bezcichnung 
berdenslt nau der Behörden, an welche die 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten wewerbungen urchten sün Bemerkungen. 
Stellen, in welchem selbst et, bei welcher die An- 
vorbehalten find. stellung gewünscht wird. 
3. Technische Hochschule zu Dresden: 
Dampfmaschinenwärter, — 
Oberfeuermann, — 
Heizer, — 
Hausarbeiter, — Ministerium des Kultus 
Hausmann und Kesselwärter, — und öffentlichen Unter- 
Expedienten, zur Hälfte. richts. 
*Büreauassistent, abwechselnd. 
* Sekretäre. zur Hälfte. 
Hausinspektor.“ abwechselnd. 
4. Fürsten= und Landesschulen zu Grimma 
und Meißen: 
Krankenwärter — Ministeri 
“ inisterium des Kultus 
alchinenwrer, und öffentlichen Unter- 
Sekretäre. sabwechselnd. richts. 
5. Andere Gymnasien und Realgymnafien: 2 6 
Gärtner. Ministerium des Kultus Ausgenommensind die 
und öffentlichen Unter-: Kommunalanstalten, 
richts. insofern nicht auch bei 
ihnen die Anstellung 
der betreffenden Be- 
" amten durch das 
6. Seminare: 1 . des Kultusund Ministerium erfolgt. 
ini s — inisterium des Kultus un 
Maschinisten. öffentlichen Unterrichts 
beziehentlich die Seminar- 
deputation zu Bautzen, 
die Administration des 
von Fletcher'schen Semi- 
nars zu Dresden und 
das donstiftliche Kon- 
7. Taubstummenanstalten zu Dresden, sistorium zu Bautzen. 
Plauen bei Dresden und Leipzig: 
Leä. eister T Ministerium des Kultus 
Wirthschaftsbeamter zu Dresden, abwechselnd. “2“ #r Unter- 
Wirthschaftsbeamter zu Leipzig. 
8. Proknratur-Rentamt Meißen: 
Expedient. 
  
Ministerium des Kultus 
und öffentlichen Unter- 
  
rihts. 
12=
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.