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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurrichten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
45
—
11.
12.
13.
.Bibliothekfamulus
.Post- und Telegraphen-Unterbedienstete:
a) Postschaffner, Briefträger,
Packetbesteller, Bahnpost-
schaffner,
b) Telegraphenboten,
) Unterbedienstete bei der Tele-
graphenwerkstätte.
zu zwei Dritteln.
Königliche General-
direktion der Posten
und Telegraphen.
IV. Im Departement des Junern.
.Kanzlisten bei dem Ministerium des
Innern, bei der Centralstelle für die
Landwirthschaft, bei der Centralstelle
für Gewerbe und Handel, bei den
Kreisregierungen, bei dem Ober-
rekrutirungsrath,
.Kopisten bei dem Ministerium und
den Ministerialabtheilungen, bei dem
Medizinalkollegium, bei der Central-=
stelle für die Landwirthschaft, bei den
Kreisregierungen,
.Kanzleidiener (Hausmeister) bei dem
Ministerium des Innern,
.Kanzleiaufwärter bei dem Ministerium
des Innern, bei den Kollegialbehörden
des Departements des Innern,
Oberamtsdiener bei der Stadtdirektion
Stuttgart, bei den 63 Oberämtern,
u Oberamtsdienergehülfen zu Ulm, zu
Heilbronn,
und Bihbliothek-
diener bei der Centralstelle für Ge-
werbe und Handel,
Diener des Centralaichungsamts,
u Portier bei
10.
der Centralstelle für
Gewerbe und Handel,
Thorwarte bei den
anstalten,
Hausdiener bei
anstalten,
Hausdiener bei der Landeshebammen-
schule,
* Der Oberaufseher bei dem Arbeits-
haus zu Vaihingen,
Staatsirren-
den Staatsirren-
Ministerium des Innern.
Centralstelle für Ge-
werbe und Handel zu
Stuttgart.
Medizinalkollegium, Ab-
theilung für die Staats-
krankenanstalten, zu
Stuttgart.
Regierung für den Neckar-
kreis zu Ludwigsburg.
Ziffer 45. Die Ver-
wendung als Bahn-
postschaffner er-
folgt erst nach mehr-
jähriger Verwendung
als Postschaffner.
Ziffer 1. In der Regel
nur im Wege des
Vorrückens.
Ziffer 3. In der Regel
im Wege des Vor-
rückens
Ziffer 13. In der
Regel nur im Wege
des Vorrückens.
13“