Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

83 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
C. Bei der landwirthschaftlichen 
Anstalt zu Hohenheim. 
*Hausmeister, 
Hausmeistereigehülfe, 
Diener für Physik, 
Diener bei der landwirthschaftlich- 
chemischen Versuchsstation, 
Diener für Mineralogie, Botanik 
und Zoologie, 
Gehülfe des Wirthschaftsinspektors 
(Feldaufseher), 
Bediente für die Studirenden. 
D. Bei der Technischen Hochschule 
zu Stuttgart. 
*Schuldiener, 
Diener am Laboratorium für all- 
gemeine Chemie, 
Dieneram Laboratorium sürchemische 
Technologie, 
Diener für Zoologie, Botanik und 
Mineralogie. 
K Bei der Kunstgewerbeschule zu 
Stuttgart. 
Schuldiener. 
F. Bei der Baugewerkeschule zu 
Stuttgart. 
Schuldiener. 
C. Bei der Thierärztlichen Hoch- 
schule zu Stuttgart. 
Hausmeister, 
Diener am anatomisch-physiologischen 
Justitut, 
Schmiedgehülfe, 
Erster, zweiter und dritter Pferde- 
wärter, 
Diener am pathologisch-anatomischen 
Institut, Laboratoriumsdiener. 
  
zur Hälfte. 
  
Direktion der land- 
wirthschaftlichen An- 
stalt zu Hohenheim. 
Ministerium de Kirchen- 
und Schulwesens. 
  
Der Hausmeister wird 
nach Umstönden im 
Wege des Vor- 
rückens ernannt. 
Die Anstellung der 
Schuldiener erfolgt 
in der Regel im Wege 
des Vorrückens.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.