Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht ans- 
chließlich bestimmten 
tellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
. Bei der Kunstschule und den 
Kunstsammlungen des Staates 
zu Stuttgart. 
Hausverwalter der Kunstsammlungen, 
Hausmeister der Kunstschule, 
Diener für das Kupferstichkabinet, 
Aufwärter bei der Bildhauerschule. 
Bei dem höheren evangelisch- 
theologischen Seminar zu Tüb- 
ingen. 
* Hausmeister, 
Unteraufseher, 
*Repetentendiener, 
vAufwärter, 
Seminaristendiener. 
Bei den 4niederen evangelisch- 
theologischen Seminarien zu 
Blaubeuren, Urach, Maulbronn 
und Schönthal. 
Famuli (je 1), 
Famulatsgehülfen (je 1). 
. Bei den Gymnasien. 
a) bei dem Eberhard-Ludwigs- 
Gymnasium zu Stuttgart: 
Erster und zweiter Famulus; 
b) bei dem Karls-Gymnasium 
zu Stuttgart: 
Famulus; 
c) bei dem Real-Gymnasium zu 
Stuttgart: 
Famulus; 
d) bei dem Gymnasium zu Heil- 
bronn: 
Famulus; 
e) bei dem Gymnasium zu Ell- 
wangen: 
Famulus; 
  
Ministerium des Kirchen- 
und Schulwesens. 
  
Die Anstellung des 
Kausmeisters. de 
epetentendie- 
ners und der Auf- 
wärter erfolgt in 
der Regel im Wege 
des Vorrückens.
	        
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