Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr. 8661. 
Abschied für den Landrath von Viederbagern über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
bis 21. Noveniber 1896. 
Im Namen Seiner WMojestät des Königs. 
Zuityol!, 
von Gottez Gnaden Königlicher Prinz von HLayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Niederbayern in seinen Sitzungen 
vom 9. bis 21. Noveniber 1896 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstalten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1895. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1895 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1897. 
Die Stenerprincipalsumme des Regierungsbezirks Niederbayern beträgt für das Jahr 1897 
3013 622 & 45 J, wovon ein Steuerprozent auf 30 136 X 22 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1897. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
1. Den Beschlüssen des Landrathes, wodurch mehrere Positionen für landwirthschaftliche 
Zwecke, dann jene für Distriktsstraßen gegenüber dem Vorjahre erhöht wurden, geben Wir 
gerne Unsere Genehmigung.
	        
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