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2. die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Verleihung pragmatischer Rechte an den
Assistenzarzt Dr. Kundt und den Rechnungsführer Fischer an der Kreisirrenanstalt Deggen-
dorf haben bereits durch Unsere Cutschließungen vom 29. Dezember 1896 und vom
4. Febrnar 1897 ihre Erledigung gefunden.
Die Landrathsbeschlüsse über den Aufwand für genannte Anstalt erhalten hiemit Unsere
Genehmigung.
3. Dem Beschlusse des Landrathes über die Bewilligung des Betrages von 12 000 M
zur Erhöhung der Pensionen des vor dem 1. Jannar 1896 pensionirten Lehrpersonals der
deutschen Schulen ertheilen Wir unter Anerkennung der darin zum Ausdrucke gebrachten
wohlwollenden Fürsorge für die älteren Lehrerpensionisten Unsere Genehmigung.
4. Der Landrath hat beschlossen, vom 1. Jannar 1898 ab die Mittel für die Schaffung
von vier Professorenstellen an den drei k. Realschulen des Regierungsbezirkes nach Maßgabe
des Gehaltsregulativs für die pragmatischen Staatsdiener mit 3 120.¾4 unter der Be-
dingung zu bewilligen, daß mit Wirkung vom 1. Januar 1897 ab die neu anfallende
Pensionslast für das Realschulpersonal des Regierungsbezirkes, soweit diesem Personale die
Pensionsberechtigung nach Maßgabe der für die staatlichen Anstalten gelteunden Normen vom
Kreise eingeräumt ist, auf die Staatskasse übernommen wird und daß der Pensionsfond der
technischen Schulen in Niederbayern dem Kreise zur freien Verfügung erhalten bleibt.
Wir genehmigen diesen Beschluß und beauftragen das k. Staatsministerium des Innern
für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die hienach veranlaßten weiteren Einleitungen zu treffen.
Den vom Landrathe beigefügten Wunsch, daß in der Regel nur solche Reallehrer zu
Professoren befördert werden sollen, welche durch Ablegung des Spezialexamens die Vor-
bedingung zur Beförderung erfüllt haben, werden Wir geeignet berücksichtigen.
5. Wir genehmigen den Beschluß des Landraths, für die Wendung von Baugebrechen
an dem Gebäude der Kreisrealschule in Passau 3 580 .X aufzuwenden und beauftragen die
k. Kreisregierung von Niederbayern, diesen Betrag in den Entwurf des Kreisbudgets für 1898
einzustellen.
Dagegen müssen Wir dem Beschlusse des Landrathes, in dem genannten Anstalts-
gebände dem Rektor eine Dienstwohnung einzuräumen, die Genehmigung versagen, da die
Einrichtung dieser Dienstwohnung bei der Herstellung des Erweiterungsbaues nicht vorgesehen
war und sich gegenwärtig noch nicht beurtheilen läßt, ob die zur Wohnung erforderlichen
Näume ohne Beeinträchtigung des normalen Schulbetriebs wirklich entbehrt werden können.
6. Dem Beschlusse des Landrathes, die Kosten für Stellvertretung beurlaubter Lehrer
an Realschulen des Kreises auf Kreisfonds zu übernehmen und jeweils aus der Kreisreserve
zu decken, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
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