Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

M 16. 105 
Nr. 7475. 
Abschied für den Landrath der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 
9. bis 21. November 1896. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Zitpoll, 
von Gottes Gnaden Böniglicher Prinz von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
9. bis 21. November 1896 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und er- 
theilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1895. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1895 
wurden von demselben ohne Erinnerung auerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1897. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1897 
3 555 148 28 J—, wovon ein Steuerprozent auf 35 551 A. 48 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1897. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ansgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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