Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
4 i 
llLl bb) in den in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes 
bezeichneten Gemeinden auf 1000 MA 8 415 76 
c) Gehaltsaufbesserung für das unter aa und bb nicht berück- 
sichtigte Lehrerpersonal und zwar von: 
)4 für die wirklichen Lehrer 17.500— 
466 ¾ für die Verweser 1 840— 
50 AX für die weltlichen und klösterlichen Lehrerinnen 3 650 
ach) zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schul- 
lehrer in den in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 3 des Gesetzes bezeichneten 
Gemeinden auf 910 4 41 738 23 
ee) zur Aufbesserung des egen der wirklichen Schuͤllehrer 
in den in Art. 3 Abs. 1 Ziff. 2 des Gesetzes bezeichneten 
Gemeinden auf * ........... 3960— 
Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 A. nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst— 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für 
die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen · 
a72.-Lnachöundvouje45.-Lnach1013152011nd s 
je weiteren 5 dahren von dem beeeihrela, eihunte au 
gerechnet .. 04 — J3 — — 
b) aus Kreisfonds: 
aa) für die ältesten Lehrer im Kreise 610 — 
bb) Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Gehilfen, welche die Unstellungsprüfung mit Erfolg 
bestanden haben ... 13 025 — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Sculgehilfen 
a) für vorübergehende Aushilfen ..... 11 000 — 
b) zur Honorirung des Lehrerpersonals für Eriheiinug von 
Abtheilungsunterricht .. ... 5000— 
Tit. 5. Besondere Nemunerationen und 2 inr das 
aktive Lehrerpersonau ... 3000— 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 1 898 74 
b) aus der Kreisschuldotation. 6 40294 
D) allgemeine Veiträge an die Schullassen d der Städte: 
Bamberg 7555 — 
Bayrenth 7586 —4 
Hof 5143.— 
d) an dürftige Gemeinden für die Schulpersonal- Exigenz . 1080— 
Tit.7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneubanten: 
a) Realexigenz-Beiträhe 3500 — 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern indl. 15000 A anbeden 66 000 — 
Dc) zu Schulhaus-Neubanten. licher Staatszuschuß 
  
  
  
 
	        
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