Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

  
  
MÆ 16 143 
Festgesetzter 
Cab. Vortrag Betrag 
+— 
1. 46werblich-technische Schulen. 
S 
  
  
  
Für die Realschule in Kulmbach 
1229 7“ 
  
Summa § 2 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fun. 
dationsbeiträge 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben“ . J 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation (hievon 15 ooo 3 uußer- 
ordentlichen Etat) .. 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänz- 
ungszuschüsse . 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90.4 an alle Schulver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 41 850.AK — J 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die 
wirklichen Schullehrer à 90.4 nach 5, 10, 13, 15, 20 und je 
weiteren 5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschluß 
prüfung, dann für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen 
und Verweserinnen à 72.4 nach 5 und von 45.4 nach 10, 
13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von dem gezz hneten 
Zeitpunkt an gerechnet. .. 470 610 4 — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger illterer Schullehrer, # bereits 
vov dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden 
sind — 4— 
Tit. 9. a) Zuschuß an den gesetlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer 
b) Zur Belassung eines Drittels der zuletzt bugeue Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 3 678.·l — 
D) Zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerimen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . 
Tit. 10. Unterstühungsbeiträge für Schullehrers- Nelikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 4 bezw. 300 X für eine Wittwe, 130 .X bezw. 
150 .∆ für eine Doppelwaise und 100.4# fir Enfache Waise) 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 10.5 * 
Lehrers-Relikten 
D) für dürftige, dem ünterstützungsalter entwachsene Pebrerwafe 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Eihke— . 
Suiiiiiias608085.-L— L 
SiiiiiinaCapIAsOsOstJ 
416 078 
417 308 
  
— — 
17 840 78 
125 017 37 
56 304 — 
141 001 32 
67 000 — 
3 000 
2 200 
2 000 
1715 
  
S#liea
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.