Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

M 16. 145 
Nr. 7226. 
Abschied für den Landrath von Mittelfrauken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 9. bis 21. November 1896. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Zlitpold!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen 
vom 9. bis 21. November 1896 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1895. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1895 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hanptergebnisse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Stenerprincipale für das Jahr 1897. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 
1897: 4745 167 X 40 J, wovon ein Steuerprozent auf 47 451 67 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1897. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat verschiedene Willigungen auf die allgemeine Kreisreserve des Vor- 
jahres übernommen, welchen bereits Unsere Genehmigung zu Theil geworden ist. Wir ver-
	        
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