Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

 

 

 

 

 

 

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Festgesetzter
Cap.  Vortrag  etrag
–
III.]NDTit.  3.  Dienstalterszulagen:
a)  aus  Centralfonds  nach  den  Willigungen  in  den  Budgets  der
«  XIX.  und  XXI.  Finanzperiode  für  die  wirklichen  Schullehrer
à  90  X  nach  5,  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren  5  Dienstjahren
von  der  erstandenen  Seminarschlußprüfung,  dann  für  die  ständigen
Verweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und  Verweserinnen  à  72  4
nach  5  und  von  je  45.K  nach  10,  13,  15,  20  und  je  weiteren
5  Jahren  von  dem  bezeichneten  Zeitpunkte  an  gerechnet
675  407  K  60  —  —
b)  aus  Kreisfonds.  .  —  —
Tit.  4.  Beiträge  zur  Haltung  von  Schulgehilfen:
a)  im  Allgemeinen  9000—
b)  Naturalverpflegungsbeiträge  für  Schulgehilfenstellen  und  Gehaltszuschüsse
  für  in  Schulprovisorate  ungewandelte  Schulgehilsen.
stellen..  18  389  —
J)  zur  Beschaffung  von  Aushilfen  an  Sielle  des  zu  militärischen
Uebungen  einberufenen  Lehrerpersonals  4000  —
Tit  5.  Besondere  Remnunerationen  und  lntersihen  firr  das  aktive
Lehrerpersonal  5000—
Tit.  6.  Allgemeine  Beiträge  an  Schultassen
Ständiger  Beitrag  zur  älteren  Schulfondskasse  in  Ausbach  3  420—
Tit.  7.  Beiträge  zur  Realexigenz  der  Schulen  und  zu  Schulhausneubanten:

a)  Realexigenzbeiträge  für  Schulen  .  ..  172  —
b)  Beiträge  zur  Unterhaltung  von  Schulhäusern  .  .  18  260
c)  Beiträge  zur  Ausführung  von  Neubauten  ..
Tit.  8.  Ständige  Banausgaben  .  130—
#  Tit.  9.  Prüfungs=  und  Aufsichtskosten:
#  a)  Diäten  der  Distriktsschulinspektoren  für  die  Vornahme  der
ordentlichen  und  auherordentlichen  Schulvisitationen,  dann  für
Formularpapiere  ..  15286-b)
  für  den  Ddssteiteschuliuppetr
aa)  Geh  5160  —
bb)  Hehalt,  (ager  .  420  —
cc)  Diäten  und  Reisekosten  .  1380—
Tit.  10.  Pensionen  und  Alimentationen:
a)  zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits
vor  dem  Entstehen  der  geseolichen  v  Kreisvereine  quiescirt  waren:
aa)  aus  Centralfonds  600  –  —  —
bb)  aus  Kreisfonds  —  —
b)  zur  Unterstützung  des  dienstunfähig  gewordenen  Lehrpersonals
und  zwar:
aa)  Zuschuß  an  der  gesetzlichen  Kreisverein  zur  Unterstützung
dienstunfähig  gewordener  Schull  chrer:
a)aus  Centralfonds  85  680—
8)  aus  Kreisfonds  86  448  75

 

 

 

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