Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

  
  
  
  
  
  
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Festgesetzter 
Cap. Vortrag etrag 
-z 2 
IV. 2 2) zur Unterstützung von Gemeinden und Distritten behufs Auf. 
stellung von Baumwärtern 1000 — 
Summa Er- WI 43 700— 
V. Auf Gesundheit. 
1 Remuneration für prakt. Nerzte in armen Gegenden 6 040 — 
2 — — 
3 Für 15 distriktsthierärzte je 250 4 Sitventionsbeittan 
und den Thierarzt zu Burghaslach 4000— 
Summa Er 7 10 040 — 
VI. Auf Wohlthãtigkeit. 
1 — — — — — — 
2 Kreisirrenanstalt Erlangen. 
Teit. 1. Für den Betrieb einschließlich der Bannnterhaltungskosten 105 400 — 
« Tit. 2. Für Verzinsung und Tilgung der Schulden 116 416 09 
Tit. 3. Unterstützung von Gemeinden zum Umterhalte von Irren in der 
Kreisirrenanstalt 8 000 — 
Tit. 4. Zur Gewährung von Freiplätzen an nittelsräutiche minder- 
1 bemittelte Geisteskranke in derselben 8 000 — 
3|/ Soustige Krankenanstalten. 
Tit. 1. Beitrag zum chirurgischen Klinikum in Erlangen. 1000 — 
Tit. 2. Beitrag zum medizinischen Klinikum in Erlangen 1 030 — 
Tit. 3. Beitrag für die Augenklinik in Erlangen 800 — 
Tit. 4. Beitrag zur Maximiliansheilanstalt für Angenkranke in 22 500 — 
Teit. 5. Beitrag für das Kinderspital in Nürnberg 500— 
Tit. 6. Beitrag für die medizinische Gesellschaft und Politlinit in 
Nüruberg . 500-— 
« Tit. 7. Beitrag für die Kinderheilanstalt in Kiffingen . 100— 
Tit. 8. Beitrag zur Universitäts- Frauenklinik in Erlangeen 1 000 — 
[4 Beitrag für die Diakonissenanstalt in Neuendettelsan 520 — 
" 5 Beitrag an die Gebäranstalt in Erlangen 600 — 
6 — — — — 
7 unterstützungen zum Zwecke der unterbringung von Blöden 
gnund Epileptischen in geeigneten Anstalten . 5000— 
UAusgaben für verwahrloste und verlassene K inder: 
· Tit. 1. Zur Unterhaltung von Rettungshäusern des Regierungsbezirkes 6200 — 
Tit. 2. Beitrag zur Unterbringung verwahrloster Kinder 8575 — 
Tit. 3. Beitrag an die Erziehungsanstalt für arme Mädchen in Nürnberg 500 — 
9Unterstützung gemeindlicher und distriktiver Armenpflegen. "„ 
Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der mit Armen- 6 
- lasten überbürdeten Gemeinden uach Art. 5 Abs. IV des Gesetzes 
vom 3. Februar 1888 und zwar von der Kreisgemeinde den 
I Distriktsgemeinden des Regierungsbezirkes zu ersetzende Hälfte des 
D Aufwandes für die Unterstuhung d der mit Arwenlasten überbürdeten 
s Gemeinden im Jahre 1896 15 682 50 
  
  
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