Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

Staatsdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Klajestät des HKänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 24. Dezember 1896 
allergnädigst bewogen gefunden, nach Maßgabe 
des Tit. II § 18 der Verfassungsurkunde 
den Legationssekretär I. Klasse im Staate- 
ministerium des k. Hauses und des Aeußern, 
Walther Freiherrn Seefried auf 
Buttenheim, und den Legationesekretär 
I. Klasse bei der k. Gesandtschaft am Kaiserlich 
Russischen Hofe, Karl Grafen von Moy, 
Jannar 1897 zu 
von 
mit Beginn vom l. 
Legationsräthen zu befördern. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich 22. Dezember 1896 
allergnädigst bewogen gefunden, dem Inten 
dauten der k. Hoftheater, Professor Ernst 
Possart in München, die Bewilligung zur 
Annahme und zum Tragen des ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Sachsen 
unter'm 
verliehenen Offizierskreuzes der k. Sächsischen 
Albrechts Ordens zu ertheilen. 
Not iz. 
Titelblätter und Register des Gesetz= und Verordnungs Blattes vom Jahre 1896 gelangten 
am 31. Dezember 1896 zur Ausgabe.
	        
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