Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr.  8311.

Abschied  für  den  Landrath  von  Schwaben  und  Neuburg  über  dessen  Verhandlungen  in  den
Sitzungen  vom  9.  bis  21.  November  1896.

Im  MNamen  Seiner  Mojestät  des  Königs.
Zuitpol!,

von  Gottes  Gnaden  Bönialicher  Prinz  von  gayern,

Rogent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrathe  von  Schwaben  und  Neuburg  in  seinen
Sitzungen  vom  9.  bis  21.  November  1896  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten
lassen,  und  ertheilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds  für
das  Jahr  1895.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landrathsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem  Landrathe
  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1895
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Stenerprincipale  für  das  Jahr  1897.

Die  Stenerprincipalsumme  des  Regierungsbezirks  von  Schwaben  und  Neuburg  beträgt
für  das  Jahr  1897:  4  183  633  98  —,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  41  836  33  3J
sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1897.

Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.