Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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8.  Der  Landrath  hat  der  Ortschaft  An,  Gemeinde  Schöllang,  1  890  „X  und  den
Gemeinden  Untereichen,  Herrenstetten,  Jedesheim,  Illertissen  und  An  zusainmen  2  500  M.
für  Schutzdammbanten  auf  Rechnung  des  Fondes  für  fakultative  Beiträge  an  Distrikte  zu
den  Kosten  für  Herstellung  von  Hochwasserdämmen  und  Uferschutzbauten,  ferner  der  Gemeinde
Burgberg  zur  Fortsetzung  der  Thalsperrbauten  am  Wüstbache  einen  Zuschuß  von  500  M
aus  dem  Fonde  zur  Verhütung  jäher  Ueberschwemmungen  durch  Hebung  der  Waldkultur
bewilligt.  Auch  diesen  Beschlüssen  wird  gerne  Unsere  Genehmigung  ertheilt.

Indem  Wir  dem  Landrathe  gegenwärtigen  Abschied  ertheilen,  sprechen  Wir  demselben

  Unsere  wohlgefällige  Anerkennung  seiner  eifrigen  und  umsichtigen  Bestrebungen  zur
Förderung  aller  Kreisinteressen  und  die  Versicherung  Unserer  Huld  und  Gnade  aus.

München,  den  21.  April  1897.

Luitpold,

Prinz  von  Gagern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Riedel.  Krhr.  v.  Feilitzsch.  I0r.  v.  Landmann.

Auf  Aller  höchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Kopplstätter.