Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr. 9030. 
Bekauntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Juhaber durch die Stadtgemeinde 
Schweinfurt betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kyl. Aller- 
höchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) 
der Stadtgemeinde Schweinfurt auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien vom 
26. November, 7. Dezember 1896 und 12./18./19. Jannar, bezw. 9./23. März 1897 
und des staatsaufsichtlichen Bescheides der k. Regierung, Kammer des Innern, von Unterfranken 
und Aschaffenburg vom 28. Jannar 1897 die Genehmigung zur Ausgabe 3½ procentiger 
Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Gesammtnennwerthe von 1612 800 JX, und zwar: 
Abtheilung A, 263 Stück zu je 200 A, 
« B, 210 „ „ „ 300 -7, 
C, 782 „ „ „ 600 -, 
„ D, 6600 „ „ „ 1000 -4, 
E, 126 b „ 3000 -, 
halbjährig am 1. Jannar und am 1. Juli verziuslich, ertheilt. 
München, den 10. Mai 1897. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
77 1. 
Nr. 8285. 
Bekauntmachung, Amtsbezirksänderung der Gemeinden Breitenbrunn, Kucha und 
Offenhausen betreffend. 
Im Namen Beiner Majestüät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Gemeinden Breitenbrunn, 
Kucha und Offenhausen vom 1. Jannar 1898 ab von dem Bezirksamte Nürnberg, dem 
Amtsgerichte und Rentamte Altdorf abgetreunt und dem Bezirksamte, Amtsgerichte und 
Reutamte Hersbruck zugetheilt werden.
	        
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