Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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tz und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
8 28. 
— den 31. Juli 1897. 
  
Sn# uh alt: 
Bekanutmachung vom 28. Juli 1897, die zur Auestellung von Zeugnissen über dic wissenschaftliche Befähigung 
für den einjährig freiwilligen Militärdicust berechtigten Lehranstalten betressend. — Bekanutmachung vom 
28. Juli 1897, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Vayerns betreffend. — Hofdienst-Nachricht — 
Ordens- Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Königlich 
schwedisches und norwehisches Consulat. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches. 
Nr. 15212. 
Bekannkmachung, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betresfend. 
+K. Staatsministerium des Innern und K. frriegsministerinm. 
Im Hinblicke auf § 90,3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern folgt Ab- 
druck des einschlägigen Gesammtverzeichnisses der Lehranstalten, welches als Anhang zu Nr. 24 
des Centralblattes für das Deutsche Reich vom 18. Juni 1897 veröffentlicht wurde. 
München, den 28. Juli 1897. 
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch.
	        
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