Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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ch und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
AM 29. 
München, den 5. Angust 1892. 
  
In * alt: 
Bekanntmachnug vom 31. Juli 1897, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Sladt. 
gemeinde Pirmasene betreffend. — Bekanutmachung vom 1. Angust 1897, den Vermögensstand des Militär- 
Wittwen= und Waisenfonds, dann des Invaliden= und des Militär-milden-Sliftungefonds für das Elatsjahr 
1805, 96 betreffend. 
Nr. 15200. 
Bekanutmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Pirmasens betreffend. 
+K. Staatoministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Bestim- 
mungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. Allerhöchsten 
Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) der 
Stadtgemeinde Pirmasens auf Grund der Beschlüsse des Gemeinderaths und der Gemeinde- 
versammlung vom 7./20. Zannar und 31. Mai 1897 und des staatsaussichtlichen Bescheides des 
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