Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Außerdem darf bei Kolben mit zwei Strichen der Fehler des von den beiden Strichen 
abgegrenzten Naumgehalts im Mehr oder Minder die Hälfte des für den übrigen Naum- 
gehalt zuzulassenden Fehlers nicht überschreiten. 
6. Die Stempelung geschieht wie bei den bereits aichfähigen Kolben. Bei Kolben 
mit zwei Strichen ist jedoch auch über dem oberen Striche ein Stempel anzubringen; der 
Stempel zum unteren Striche darf auch unterhalb desselben aufgeätzt werden. 
83. 
Kolben für Zähigkeitomesser. 
1. Die Kolben sind nur auf Ausguß und nur mit zwei Strichen, einem für 200 
und einem für 240 Kubikcentimeter, zulässig. Zwischen den beiden Strichen soll der Hals 
ausgebaucht sein, so jedoch, daß er über dem unteren und unter dem oberen Striche zu 
beiden Seiten der Ausbauchung noch mindestens je 3 Millimeter chlindrisch verläuft. 
2. Die innere Weite des Halses soll an beiden Strichen nicht mehr als 20 Milli- 
meter betragen. 
3. Im llebrigen gelten die Vorschriften im § 2 Ziffer 2 und 4 bis 6 mit der Maß- 
gabe, daß auf die Kolben A, oder Ausg., oder Ausguss und die Temperatur + 2000C. 
aufzuätzen ist, und daß alv Fehlergrenzen diejenigen der Kolben auf Ausguß gelten. 
§ 4. 
Andere Kolben. 
Mit Rücksicht auf die Zulassung der im § 1 unter c bezeichneten Kolben erhalten die 
Vorschriften der Bekauntmachung vom 15 August 1893, soweit sie sich auf Kolben beziehen, 
folgende Fassung: 
§ 2 Ziffer 5. Da, wo der Strich angebracht ist, soll die innere Weite des Kolben- 
halses nicht weniger als 6 Millimeter, und bei einem Naumgehalte des Kolbens von 
  
  
  
  
1 bis 0½ bis O, bis 
einschließlich einschließlich einschließlich 
2 ½100) 1/10e) 0, 0Og% Liter 
nicht mehr als 25 20 15 12 10 Millimeter 
betragen. 
§ 4 Ziffer 1. Die im Mehr oder Minder zuzulassenden Fehler dürfen 
höchstens betragen bei Kolben 
von 2 Liter Sollraumgehalt auf Ausguß 1 Kubikcentimeter, 
von 1 bis einschließlich O# „ „ „ „ O » 
« 0-5 « » 0,30 7° 1 « » 0-I « 
» 0,25 « « 0-1 » « « « 0-2 « 
von O,0 « « « oft « 
bei Kolben auf Einguß die Hälfte dieser Werthe.
	        
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