Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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die zweite Kammer sogleich unter abschriftlicher Mittheilung dieser öffentlichen Ausschreibung 
aufzufordern, sich rechtzeitig in der Haupt- und Residenzstadt einzufinden. 
München, den 28. August 1897. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v.Feilihsch. Dr. Frhr v. Trourod. Erhr. v. Asch. Dr. v. Landmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
an dessen Statt: 
Ministerialrath Geib. 
Nr. 163641. 
Bekanntmachung, Forsthausnenbauten in der XXIII. Finanzperiode, hier die Verlegung der 
Wohnsitze von Forstamtsassessoren betreffend. 
Königliches Staatsministerium der Finanzen, 
Ministerial-Forstabtheilung. 
Im MNamen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver- 
weser, haben Allerhöchst zu bestimmen geruht, daß beginnend vom 1. September ds. IJs. 
der Sitz des Forstamtsassessors zu Münsterhausen, Forstamts Hürben, nach Ziemets- 
hausen, und der Sitz des Forstamtsassessors zu Vordorf, Forstamts Wunsiedel, nach 
Grötschenreuth verlegt werde und daß dementsprechend die bioherige Bezeichuung des 
Nebenbeamten des Forstamts Hürben in die Bezeichnung „Forstamtsassessor zu Ziemets- 
hausen“ und des Nebenbeamten des Forstamts Wunsiedel in die Bezeichnung „Forstamts- 
assessor zu Grötschenreuth“ abgeändert werde. 
München, den 26. August 1897. 
In Vertretung: 
Staatsrath von May.
	        
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