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Nr. 18376.
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt-
gemeinde Negensburg betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige Be-
stimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Kgl. Aller-
höchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185)
der Stadtgemeinde Regensburg auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien vom
22./29. Juli und 9. September 1897 und der staatsaufsichtlichen Bescheide der k. Regierung,
Kammer des Innern, der Oberpfalz und von Regensburg vom 12. August und 18. September
1897 die Genehmigung zur Ausgabe 3½%iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber
im Gesammtnennwerthe von 2500 000 , und zwar:
Lit. A 240 Stück zu je 5000 ,
„ B 300 „ „ „ 2000 %¼,
„ C 500 „ „ „ 1000 4,
„ D 300 „ „ „ 500 J4,
„ kKk 250 „ „ „ 200 7,
halbjährig am 1. Jannar und am 1. Juli verzinslich, ertheilt.
München, den 24. September 1897.
Frhr. von Feiliwsch.
länglichen Reichsrathes der Krone
Gayern.
Im Namen Leiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
··,· pold, des Königreichs Bayern Verweser,
pold, des Königreichs Bayern Verweser, haben unter'm 25. September ds. Is. die von
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, dem Staatsrathe i. a. o. D. und General der
unter'm 25. September ds. Is. der Gemahlin Infanterie Josef Nitter von Maillinger
des k. Kammerjunkers und Secondlieutenants mit Rücksicht auf seine leidende Gesundheit
im Iufanterie-Leib-Regimente, Ludwig Grafen und sein vorgeschrittenes Alter erbetene Ent-
von Holnstein aus Bayern, den aller= hebung von der Würde eines lebenslänglichen
unterthäuigst erbetenen Hofzutritt zu gewähren. Reichsrathes Allerhöchst zu genehmigen geruht.
Hofdienst-Nachricht. Enthebung von der Würde eines lebens-
Im Namen Seiner Majestät des Königs.