Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

L0

Abdruck.

1.  Erster  Nachtrag

zu  dem  Gesammtverzeichnisse  der  den  Militäranwärtern  in  den  Bundesstaaten
vorbehaltenen  Stellen.

Aumerkungen:  1.  Die  in  den  Verzeichnissen  aufgeführten  Stellen  sind  den  Militäranwärtern  ausschließlich

P  borhchalten,  sofern  bei  den  einzeinen  etwas  anderes  nicht  ausdrücklich  bemerkt

i
2.  Diejcnigen  Stellen,  welche  den  Militäranwärtern  vorbehalten,  aber  vensethen,  nur  im  Wege  des
Aufrückens  oder  der  Beförderung  zugängig  sind,  sind  mit  cinem  “  bezeichnet.

 

Bezeichnung  der  Stellen.

Augabe
bei  den  für  Militäramwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmen
Stellen,  in  welchem
Umfange  dieselben
vorbehalten  sind.

 

Bezeichnung
der  Behörden,  an  welche  die
Bewerbungen  zu  richten  sind,
wenn  cs  nicht  die  Behörde
selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

 

 

Aemerkungen.

 

!.—

An  Stelle  der  Ziffern  1  und  2  des  Gesammtverzeichnisses
  vom  26.  November
1895  (Central-Blatt  S.  397)  ist  zu  setzen:
1.  Ausiedelungs-Kommission  für  Westpreußen
  und  Posen:
*  Sekretäre.

2.  Verwaltung  des  Deutschen  Reichs=  und

Königlich  Preußischen  Staatsanzeigers:

Expedirende  Sekretäre  und  Kalkulatoren.


An  Stelle  der  Ziffern  1  und  2  ist  zu  setzen:

1.  Oberpräsidien,  Regierungen,  Ministerial-Militär=
  u.  Ban-Kommission  zu  Berlin:

Kassirerassistenten,
Sekretäre.
Buchhalter.

2.  Rentenbanken:

Sekretäre,.
Buchhalter.

.  Königreich  Preußen.

II.  Staatsministerinm.

mindestens  zur
Hälfte.

mindestens  zur

Hälfte.

mindestens  zur
Hälfte.

-  lniindestens  zur

Hãlfte.

 

III.  Finanzministeriun

Präsident  der  Ansiedelungs-Kommission.


Rentenbankdirektionen.