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Abdruck.
1. Erster Nachtrag
zu dem Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Aumerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich
P borhchalten, sofern bei den einzeinen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt
i
2. Diejcnigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber vensethen, nur im Wege des
Aufrückens oder der Beförderung zugängig sind, sind mit cinem “ bezeichnet.
Bezeichnung der Stellen.
Augabe
bei den für Militäramwärter
nicht ausschließlich
bestimmen
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn cs nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Aemerkungen.
!.—
An Stelle der Ziffern 1 und 2 des Gesammtverzeichnisses
vom 26. November
1895 (Central-Blatt S. 397) ist zu setzen:
1. Ausiedelungs-Kommission für Westpreußen
und Posen:
* Sekretäre.
2. Verwaltung des Deutschen Reichs= und
Königlich Preußischen Staatsanzeigers:
Expedirende Sekretäre und Kalkulatoren.
An Stelle der Ziffern 1 und 2 ist zu setzen:
1. Oberpräsidien, Regierungen, Ministerial-Militär=
u. Ban-Kommission zu Berlin:
Kassirerassistenten,
Sekretäre.
Buchhalter.
2. Rentenbanken:
Sekretäre,.
Buchhalter.
. Königreich Preußen.
II. Staatsministerinm.
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
mindestens zur
Hälfte.
- lniindestens zur
Hãlfte.
III. Finanzministeriun
Präsident der Ansiedelungs-Kommission.
Rentenbankdirektionen.