Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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b) im Geschäftskreise der Staatsforstverwaltung für den gleichen Regierungsbezirk 
aufgestellt worden ist. 
München, des 19. Oktober 1897. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilihzsch. 
  
  
Nr. 20496. 
Bekanntmachung, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäranwärter betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und 4K. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf § 15 der Anstellungsgrundsätze wird darauf aufmerksam gemacht, 
daß zur Vermeidung der Streichung in den Bewerberverzeichnissen die Wiederholung der 
Meldung der vor dem 1. Jannar 1897 in denselben vorgemerkten Militäranwärter durch 
Letztere bis zum 1. Dezember 1897 bei der betreffenden, die Verzeichnisse führenden Behörde 
zu bewerkstelligen ist. 
Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesent- 
lichen Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen anzugeben und ist die Richtigkeit der 
bezüglichen Angaben seitens der nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Militäranwärter 
durch Beilage eines amtlichen Leumunds= und Vermögens-Zengnisses zu bescheinigen. 
München, den 21. Oktober 1897. 
Frhr. v. Feilihsch. Frhr. v. Asch. 
  
Bekauntmachung, die Wahl der Landtags-Commissäre bei der k. Staats-Schuldentilgungs- 
Anstalt betreffend. 
In Gemähheit der Bestimmungen Tit. VII § 14 der Verfassungsurkunde und Art. 35 
des Gesetzes vom 19. Jannar 1872, den Geschäftsgang des Landtags betreffend, hat die 
Kammer der Abgecordneten zum Stellvertreter ihres Commissärs bei der k. Staats-Schulden- 
tilgungs-Anstalt an Stelle des aus der Kammer angzgeschiedenen, bisher mit dieser Funktion 
betraut gewesenen Herrn Abgeordneten Hänle den Herrn Abgeordneten Wolfram gewählt, 
was hiemit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 10. Oktober 1893 (Gesetz- 
und Verordnungs-Blatt S. 308) zur allgemeinen Kenntuiß gebracht wird. 
München, den 18. Oktober 1897. 
Kgl. Staats-Schuldentilgungs-Commission. 
Freiherr von nNaesseldt. 
Ringel.
	        
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