Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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In solchen Fällen hat der Vorsitzende zum Vollzuge dieser Vorschrift geeignete An- 
ordnung zu treffen. 
Wo das Institut der mit Aussichts= und Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Ober- 
lehrer besteht, haben die letzteren in den unter b bezeichneten Fällen volles Stimmrecht, 
soferne nicht ihre persönlichen Interessen mit in Frage kommen 
6. Die Ortsschulbehörden können neben den Lehrer-Mitgliedern zu ihren Sitzungen 
andere (männliche oder weibliche) Lehrkräfte als Auskunftspersonen beiziehen, soweit hiefür 
ein Bedürfniß gegeben ist. Nähere Regierungsanordnungen hierüber bleiben unberührt und 
können neu erlassen werden. 
7. Die gegenwärtigen Vorschriften, durch welche die Zuständigkeitsverhältnisse der Orts- 
schulbehörden keine Aenderung erleiden, treten mit dem 1. Jannar 1898 in Kraft. 
München, den 29. November 1897. 
Dr. v. Landmann. 
  
Nr. 22722. 
Bekauntmachung, Gesuch der bayer. Vereinsbank in München um Genehmigung zur Ausgabe 
von vier weiteren Serien unkündbarer Pfandbriefe betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde genehmigt, daß die bayer. Vereinsbank in München 
vier weitere Serien (XXVII, XXVIII, XXIX und XXN) 3½ % iger Pfandbriefe, deren 
Verloosung und Kündigung auf die Dauer von zehn Jahren ausgeschlossen ist, im Betrage 
von 40 Millionen Mark ausgebe. « 
Die Bedingungen, unter welchen die Genehmigung erfolgte, sind den für die Ausgabe 
der vorangehenden Serien XXIV, XXV und XXVI gesetzten analog (s. Gesetz= und Ver- 
ordnungs-Blatt 1897 S. 9 und S. 59). 
München, den 30. November 1897. 
Frhw. v. Feilitzsch. 
  
Nr. 32117. 
Bekanntmachung, die Uebertragung der Besorgung des Depositenwesens bei dem k. Amtsgerichte 
München I Abtheilung B für Civilsachen an die k. Bank betreffend. 
Kl. Staatsministerium der Justiz und K. Staatsministerium der Finanzen. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 20. Dezember 1882, die Ueber- 
tragung der Besorgung des Depositenwesens bei dem k. Amtsgerichte München I Abtheilung A
	        
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