Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

  
  
  
  
  
  
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v7 Kn. Titel Der Offiziere 2 
* Künftige jahr 
— Gehaltssätze s 
2 ind er- 
des Etats BZahl Dienststellung forderlich 
E — 
4 
(s)2225 2 bei der Unteroffizierschule 2700 1 080 
22 30 1 bei der Militär-Schießschule „ 540 
242 11¼ Beug= und Feuerwerkshauptleute » 1980 
24 3 1 bei der Gewehrfabrik . » 180 
251 2 bei den technischen Instituten der Artillerie » 360 
1-11 .Die Differenz der nichtpensionsfähigen Zulage 
für Hauptleute 2c. II Klasse beziehungsweise 
I. Klasse, welche rationsberechtigt, aber nicht 
oder nicht voll pferdegeldberechtigt sind, gelangt 
für 9 Stellen mit je (360—300) = 60 .4 
zur Absetzug » —540 
Die in dem Etat enthaltenen Vermerke über das 
Aufrücken von Hauptleuten 2c. II. Klasse in 
das Gehalt der I. Klasse unter Gewährung 
des Mehrbetrages über den Etat kommen 
in Wegfall. 
5 
I B. Militärärzte. 
11 67 Stabsärzte bei den Truppoen 36 180 
321 1 Stabsarzt bei dem Invalidenhaus 540 
l 
874 Summe 325740 
  
  
  
  
  
Aumerkung: Die Stabsoffiziere und Hauptleute beziehungsweise Rittmeister der Kavallerie 
und reitenden Artillerie und die aus diesen Waffen hervorgegangenen Offiziere in besonderen 
welche rationsberechtigt, aber nicht oder nicht voll pferdegeldberechtigt sind, erhalten, 
so lange die Frage einer Entschädigung für die Pferdehaltung nicht anderweit geregelt ist, nicht- 
pensionsfähige Zulagen, und zwar: 
die Stabsoffiziere und Hauptleute rc. I. Klasse je 300 M., 
die Hauptleute 2c II. Klasse je 360 . 
Stellungen,
	        
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