Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

M 48 413 
Nr. 24174. 
Bekauntmachung, Gesuch der Aktiengesellschaft für Buntpapier- und Leimfabrikation in Aschaffen— 
burg um Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fi. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 18. März 
1896, einige Bestimmungen über die Juhaberpapiere betreffend, sowie der Kgl. Allerhöchsten 
Verordnung hiezu vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt 1896 S. 174 und 
185) der Aktiengesellschaft für Buntpapier= und Leimfabrikation in Aschaffenburg die 
Genehmigung ertheilt, 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtbetrag 
von einer Million Mark, welche auf dem im Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg gelegenen 
Grundbesitz der Gesellschaft an erster Stelle hypothekarisch versichert sind und vom 1. Jannar 
1899 ab innerhalb 33 Jahren durch Ausloosung, vom 1. Juli 1903 ab aber eventuell 
auch auf Grund vorausgegangener und bffentlich bekannt zu machender sechsmonatlicher 
Kündigung der Gesellschaft mit einem Zuschlage von 3% rückzahlbar sind, auszugeben. 
Die Schuldverschreibungen werden in 1000 Stücke, und zwar: 
200 Stücke à 2000 A, 
400 „ à 1000 „ und 
400 „ à 500 = 
eingetheilt. 
München, den 16. Dezember 1897. 
rhr. v. Feilibsch. 
Nr. 24749. 
  
Bekanntmachung, die Ausgabe einer zweiten Serie 3½ % iger Pfandbriefe der bayerischen 
Landwirthschaftsbank betreffend. 
Kl. Staatsministerium des Innern. 
Durch Entschließung vom Heutigen wurde im Einverständnisse mit den k. Staats- 
ministerien der Justiz und der Finanzen geuehmigt, daß die bayerische Landwirthschaftsbank, 
e. G. m. b. H., eine II. Serie 3⅛½ iger, verloosbarer Pfandbriefe im Gesammtbetrag 
von 10 Millionen Mark, eingetheilt in 
1900 Stücke Lit. A zu 2000 4, 
3500 „ leit. B zu 1000 ¾,
	        
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