Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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etz und Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
W 6. 
München, den 18. Februar 1897. 
Inhalt: 
Bekannmtmachung vom 11. Februar 1897, Abänderung der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und 
Ulnterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatebehörden mit Militär-Anwärtern betreffend. — Bekannt= 
machung vom 13. Februar 1897, Vollzug des Gesetzes über die Abänderung der Gewerbeordnung vom 
6. August 1896 betreffend. — Belan ntmachung vom 12. Februar 1897, Abändcrung im Verzeichnisse der 
den Mililäranwärtern im bayerischen Staatsdienste vorbehaltenen Siellen betreffend. — Ordens-Verleihungen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme ciner fremden Dekoration. — Consulat der Argentinischen 
Nepublik in Nürnberg. — Auszug aue der Adels-Matrikel des Königreiches. 
Nr. 3091. 
Bekanntmachung, Abänderung der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unter- 
beamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär-Anwärtern betreffeud. 
  
K. Staatsministerium des Innern. 
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Entschließung vom 20. Febrnar 1895 — 
Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 117 — wird im Einvernehmen mit dem k. Kriegs- 
ministerium und den sämmtlichen Civilstaatoministerien nachstehend eine Bekanntmachung des 
Reichskanzlers vom 14. v. Mts., welche in Nr. 3 des Centralblattes für das Deutsche 
Reich enthalten ist, veröffentlicht. 
München, den 11. Februar 1897. 
rhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
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