Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

  
Laufende 
Nummer 
Bezeichnung der Gewerbe 
Normal- 
Anlage 
M 
Betriebsanlage 
  
· 
  
b) Schaubudeninhaber für Kunst= und Naturmerk- 
würdigkeiten, für Panoramas, für Wachsfiguren-, 
Marionetten-, mechanische Kunst- Theater und 
Carousselspiele und dergl. . 
c) Musikgesellschaften 
d) Theater- und Schauspielgesellschaften 
e) Singspielunteruehmungen, ebenso gemischte Ge- 
sellschaften für musitalische, gymnastische Pro- 
duktionen und sonstige Schaustellungen. . 
f)Knnftrciter-,Seiltänzer-n.Gymnastiker-Gescll- 
schaften, ebenso auch andere hier nicht besonders 
aufgeführte Personen und Gesellschaften, welche 
durch öffentliche Produktion körperlicher Kunst- 
fertigkeiten besserer Gattung sich Erwerb ver- 
schaffen . 
g)Meuaqerte Inhaber . 
Wanderlager und Wanderauktionen jeder Art 
  
18 
18 
40 
40 
40 
40 
50 
  
Wie vor. 
Mit Ausnahme des Gesell- 
schaftsvorstandes sind bis 
zum Meistbetrage von 90.4 
für jedes bei der Aufführung 
thätige Gesellschaftsmitglied 
9 4& als Betriebsaulage in 
Berechnung zu bringen. 
Mit Ausnahme des Gesell- 
schaftsvorstandes sind für 
jedes Mitglied des vorhan- 
denen Hauptpersonals 24 4 
und für jedes Mitglied des 
Nebenpersonals 12 M als 
Betriebsanlage in Ansatz zu 
bringen. 
Mit Ausnahme des Gesell- 
schaftsvorstandes sind für 
jedes bei den Aufführungen 
thätige Gesellschaftsmitglied 
24 + als Betriebsanlage in 
Berechnung zu bringen. 
Wie bei Nr. 8 lit. d. 
Die Betriebsanlage wird inner- 
halb eines Spielraums von 
1 .4& und 600 .X bemessen. 
Betriebsanlage nach Art. 15 
Ziff. 3 des Gesetzes.
	        
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