Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

436 
  
Laufende 
Nummer 
Bezeichnung der Gewerbe 
Normal= 
Anlage 
4 
Betriebsaulage 
  
  
und Rauchrequisiten, mit feineren Zukker- 
waaren und dergl. . 
c)nutD1uckfchuften 
Gewerbebetrieb der Gaureiter (Darbietung von 
Hengsten zum Beschälgeschäfte, soferne? der Betrieb 
im Umherziehen stattfindet) . 
Gewerbebetrieb im Umherziehen mit erheblichen Be- 
triebskapital und Umsatz. 
Unter diese Tarifuummer fallen auch 
Schiffer, welche auf eigene Rechnung mit an- 
gekansten Waaren vom Schiffe aus Handel 
treiben. 
Musterreisende 
a) für Geschäfte von größerem Betriebsumfange 
b) für Geschäfte von kleinerem Betriebsumfange 
Darbietung von künstlerischen Leistungen oder Schau- 
stellungen, bei welchen ein höheres wissenschaftliches 
oder Kunstinteresse nicht obwaltet, untergeordneter 
Art und zwar: 
a) Drehorgelspieler, wandernde Musikanten, Bilder= 
zeiger, Bärentreiber, Schankastenträger u. dergl. 
wandernde Musikgesellschaften, Carousselspiel-, 
Schießbudenbesitzer, Schaubudeninhaber für 
Kunst= und Naturmerkwürdigkeiten, Gymnastiker, 
Kunstreiter und dergl., soferne sich dieselben nicht 
wegen größeren Betriebsumfangs zur Einreihung 
unter Tarif Nr. 8 eignen. 
b 
Darbietung von künstlerischen Leistungen oder Schau- 
stellungen, bei welchen ein höheres wissenschaftliches 
oder Kunstinteresse nicht obwaltet, besserer Gattung 
und zwar: 
a) Taschenspieler, Escamoteure 
30 
30 
40 
60 
24 
  
  
Wie bei Nr. 1 
Wie bei Nr. 1 
Als Betriebsaulage wird für 
die Verwendungeines Hengstes 
nichts, für solche jeden weiteren 
Hengstes der Satzder Normal- 
anlagein Berechnunggebracht. 
Die Betriebsanlage wird inner- 
halb eines Spielraums zwi- 
schen 1X und 1200 . be- 
messen. 
Ohne Betriebsanlage. 
Wie vor. 
Wie bei Nr. 1 
Wie bei Nr. 1 
Die Betriebsanlage wird inner. 
halb eines Spielraums von 
1 X bis 180 JKl bemessen.
	        
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