Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

10 Unterstüsnugen — Zwangsvollstreckung. 
Unterstützungen an Unteroffizierswittwen und 
Bewilligung von Zuschüssen zu den Waisen- 
kompetenzen für Kinder von Armecangehörigen 
der Ober= und Unterklassen. 187. 
Unterstützungsverein, allgemeiner, für die 
Hinterlassenen der k. b. Staatsdiener und 
die hiemit verbundene Töchterkasse; hier Per- 
sonalstand des Verwaltungsrathes des Vereines. 
37. — Satzungsänderungen. 291. 
V. 
Verdienstorden. Siehe „Ordensverleihungen“. 
Verkehrsanstalten, k bayerische. 
— Abänderung der Bestimmungen über die Auf- 
nahme in den Dienst der k. b. Verkehrs- 
anstalten; hier des „niederen Post= und 
Telegraphendienstes“. 13. 
Verkehrsordunung für die Eisenbahnen Deutsch- 
lands. Siehe „Eisenbahnen“. 
Vermögen unbewegliches Siehe „Zwangs- 
vollstreckung“. 
Verwaltungsdienst höherer; Prüfungen für 
denselben 2c. Siehe „Justiz= und Verwalt- 
ungsdienst“ und „Prüfungen". 
Viehseuchen. Maßregeln gegen Viehseuchen; 
— Wiedergestattung der Ein= und Durchfuhr von 
Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen 
aus Tirol und Vorarlberg. 193. 
W. 
Waagen. Siehe „Maaß und Gewichte“. 
Waaren; Notirung von Terminpreisen für 
Waaren inländischer Börsen. 275. 
Waffeuprüfungs-Anstalten; hier Anfhebung 
der Anstalt Würzburg. 72. 
Waisen. Siehe „Wittwen und Waisen“. 
Wandergewerbe. Siehe „Gewerbebetrieb im 
Umherziehen“: „Steuerwesen“ 2c. 
Wanderlehrer landwirthschaftliche; dienstliche 
Stellung derselben. 55. 
Wehrordnung. Siehe „Militärwesen“. 
Werthpapiere, gerichtliche Hinterlegung; siehe 
„Depositenwesen“ und „Hinterlegung gericht- 
liche". 
Winterschulen landwirthschaftliche; hier die 
dienstliche Stellung der an deuselben ange- 
stellten landwirthschaftlichen Wanderlehrer. 55. 
Wittwen und Waisen. 
— Bewilligung von Zuschüssen zu den Waisen- 
kompetenzen für Kinder von Armeeangehörigen 
der Ober= und Unterklassen, sowie von fort- 
laufenden Unterstützungen an Unteroffiziers= 
wittwen. 187. 
— Vermögeusstand des Militär-Wittwen= und 
Waisenfonds für 1895|96. 272. 
Würde. Enthebung von der Würde eines lebens- 
lichen Reichsrathes der Krone Bayern. 339.342. 
— Verleihung der Würde eines lebenslänglichen 
Reichsrathes der Krone Bayern. 349. 
Z. 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung 
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. Siehe 
„Einjährig-freiwilliger Militärdienst" und 
„Militärwesen“. 
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche 
Vermögen; Königiich Allerhöchste Verordnung 
den Vollzug des Artikels 4 Abs. 1 des Gesetzes 
vom 29. Mai 1886 wegen Abänderungen 
der Bestimmungen über die. 303.
	        
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