Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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tragen das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die 
hienach veranlaßten weiteren Einleitungen zu treffen. 
5. Den Beschlüssen des Landrathes, dem Rektor der Luitpold-Kreisrealschule in München, 
Gymnasialprofessor Adolf Sicken berger, vom 1. Jannar 1897 an neben dem regulativmäßigen 
Gehalte eines Gymnasialprofessors eine pragmatische Zulage von 540 J—X des Jahres zu 
bewilligen, haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen deßhalb auf 
die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen und Schulangelegen- 
heiten vom 1. Jannar ds. Is. Nr. 20779. Desgleichen haben Wir dem Antrage des 
Landrathes, den Turnlehrer der Luitpold-Kreisrealschule in München, Ednard Walther, für 
seine Person zum Neallehrer zu ernennen, bereits entsprochen und verweisen in dieser Be- 
ziehung auf Unsere Entschließung vom 29. Jannar dieses Jahres Nr. 20367. 
6. Der Landrath hat in seiner Sitzung vom 28. November 1895 laut gedrucktem 
Protokoll S. 251 beschlossen, als erste Rate der Bankosten für die Vermehrung der Kreis- 
realschulen in München in den Etat pro 1897 ein Prozent der Steuerprinzipalsumme 
einzustellen, bezüglich der Aufbringung des Restbetrages aber weitere Beschlußfassung sich 
vorzubehalten. Auf Grund dieses von Uns genehmigten Beschlusses haben Wir als erste 
Bankostenrate ein Prozent der Steuerprinzipalsumme mit 90 696 + 16 J in das Kreis- 
budget 1897 einstellen lassen. Der Landrath hat nunmehr beschlossen, diesen Betrag ebenso 
wie die künftigen Jahresraten, welche bis zur vollständigen Kostendeckung in der gleichen 
prozentnalen Höhe in Aussicht zu nehmen seien, nach Eingang sofort in pupillarsicheren 
Werthpapieren verzinslich anzulegen, als Kreisrealschulbaufond gesondert verwalten und 
hierüber seinerzeit Nachweis erbringen und Rechnung stellen zu lassen. 
Wir genehmigen diesen Beschluß und beauftragen die Kreisregierung von Oberbayern, 
in die Kreisbudgetentwürfe bis auf Weiteres je ein Prozent der Steuerprinzipalsumme als 
Baukostenraten einzustellen. Ebenso genehmigen Wir die wiederholte Bewilligung des nicht 
verwendeten Kredits von 3000 JTX zur Fertigung der Bauprogramme à conto der Kreis- 
reserve 1897 und verweisen bezüglich der weiteren Behandlung dieser Angelegenheit auf 
Ziffer 5 Absatz 1 des vorjährigen Landrathsabschiedes. 
7. Wir genehmigen die von dem Landrathe beschlossene Errichtung der Stelle eines 
Assistenten für lateinische Sprache an der Realschule Traunstein, sowie die Umwandlung 
der Assistentenstelle für neuere Sprachen an der Realschule Landsberg in eine Lehrstelle. 
8. Dem Beschlusse des Landrathes, dem Landwirthschaftslehrer Hailer in Landsberg 
das Dienstesdefinitioum mit denjenigen Rechten gegenüber der Kreisgemeinde zu gewähren, 
welche den pragmatischen Staatsdienern gegenüber dem Staate zustehen, haben Wir bereits 
Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen auf die Entschließung des k. Saatsministeriums 
des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 24. März ds. Is. Nr. 3902. 
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